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„Kulanzwoche“ der MVG zur FFP2-Maskenpflicht endet am Sonntag

Seit vergangenem Montag, 18. Januar, müssen Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr in Bayern eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung tragen. Diese Pflicht gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Kinder zwischen 6 und 14 bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (keine FFP2-Maske). Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

In der ersten Woche wurden Fahrgäste, die noch die bisher vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung etwa in Form eine Community-Maske trugen, nur darauf angesprochen und gebeten, künftig nur noch mit FFP2-Maske zu fahren. Hierbei handelte es sich jedoch nur um wenige Fälle. Weit über 90 Prozent halten sich nach Beobachtungen von MVG und U-Bahnwache bereits an die neue Vorschrift.

Ab dem kommenden Montag, 25. Januar, werden durch die Ordnungsbehörden auch Bußgelder verhängt, wenn die Bedeckung nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Fahrgäste, die ohne FFP2-Maske angetroffen werden, müssen das Fahrzeug bzw. den Bahnhof verlassen.

Auf Telefonate und Unterhaltungen möglichst verzichten

Die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken ist ein weiterer Baustein, um den ÖPNV in Corona-Zeiten so sicher wie möglich zu gestalten.

Zusätzlich appelliert die MVG an ihre Fahrgäste, etwa auf Telefongespräche und Unterhaltungen möglichst zu verzichten, da auch dies dazu beiträgt, den Ausstoß an Aerosolen auf ein Minimum zu reduzieren.


Quelle: MVG / Stadtwerke München

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„Kulanzwoche“ der MVG zur FFP2-Maskenpflicht endet am Sonntag

Seit vergangenem Montag, 18. Januar, müssen Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr in Bayern eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung tragen. Diese Pflicht gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Kinder zwischen 6 und 14 bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (keine FFP2-Maske). Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

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In der ersten Woche wurden Fahrgäste, die noch die bisher vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung etwa in Form eine Community-Maske trugen, nur darauf angesprochen und gebeten, künftig nur noch mit FFP2-Maske zu fahren. Hierbei handelte es sich jedoch nur um wenige Fälle. Weit über 90 Prozent halten sich nach Beobachtungen von MVG und U-Bahnwache bereits an die neue Vorschrift.

Ab dem kommenden Montag, 25. Januar, werden durch die Ordnungsbehörden auch Bußgelder verhängt, wenn die Bedeckung nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Fahrgäste, die ohne FFP2-Maske angetroffen werden, müssen das Fahrzeug bzw. den Bahnhof verlassen.

Auf Telefonate und Unterhaltungen möglichst verzichten

Die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken ist ein weiterer Baustein, um den ÖPNV in Corona-Zeiten so sicher wie möglich zu gestalten.

Zusätzlich appelliert die MVG an ihre Fahrgäste, etwa auf Telefongespräche und Unterhaltungen möglichst zu verzichten, da auch dies dazu beiträgt, den Ausstoß an Aerosolen auf ein Minimum zu reduzieren.


Quelle: MVG / Stadtwerke München

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