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Auch zur Nutzung der Tische und Tafeln Berechtigte, die keine Sozialleistungen beziehen, sollen kostenlose FFP2-Masken erhalten.
Auch zur Nutzung der Tische und Tafeln Berechtigte, die keine Sozialleistungen beziehen, sollen kostenlose FFP2-Masken erhalten. (Foto: PixelboxStockFootage / stock.adobe.com)

Landratsämter versenden kostenlose FFP2-Masken an anspruchsberechtigte Bürger*innen

Vor wenigen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ab dem gestrigen Montag, 18. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel einzuführen. Auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen dieser Schutzmasken weiterhin verpflichtend.

Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Bürgerinnen und Bürger in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung, die ab Anfang dieser Woche an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert werden. Von dort werden sie dann an Kommunen sowie direkt an berechtigte Personen weiterverteilt.

Masken für pflegende Angehörige

Rund eine Million Masken stellt der Freistaat für Personen zur Verfügung, die sich derzeit um die Pflege eines Angehörigen kümmern. Anlaufstelle für diese Personengruppe ist jeweils der Wohnort der pflegebedürftigen Person. Jede Haupt-Pflegeperson erhält drei kostenlose FFP2-Masken. Um die Masken zu erhalten, müssen Pflegepersonen lediglich ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads der bzw. des Pflegebedürftigen vorweisen.

Um in der aktuellen Situation größere Menschenansammlungen zu vermeiden, werden anspruchsberechtigte Bürger*innen gebeten, sich vorab bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen zu erkundigen, wie die Ausgabe der Masken vor Ort geregelt wird. In der Gemeinde Krailling erfolgt diese beispielsweise in der Gemeindebibliothek – weitere Infos in diesem Artikel

Ausstattung von Grundsicherungsempfängern

Personen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden aus dem Kontingent des Freistaats mit FFP2-Masken versorgt. Fünf Masken soll jeder anspruchsberechtigte Grundsicherungsbezieher ab 15 Jahren erhalten. Diese versenden die Landratsämter direkt an die Bedürftigen, um auch hier unnötige Wege und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden.

Verteilung an weitere Personengruppen

Auch Personen, die eine Berechtigung zur Nutzung der Tische und Tafeln in den jeweiligen Gemeinden besitzen, sowie Obdachlose, können sich vor Ort in den Kommunen mit FFP2-Masken versorgen. Je fünf Masken sind hier pro Person vorgesehen. Im Landkreis Starnberg erhalten obdachlose Menschen die Masken von der Caritas-Fachstelle für Menschen ohne festen Wohnsitz ausgehändigt und die Tafeln versorgen die Menschen mit entsprechender Berechtigung.

„Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel künftig einheitlich FFP2-Masken zu nutzen, ist aus meiner Sicht richtig und wichtig“, so der Münchner Landrat Christoph Göbel. „Die Versorgung besonders belasteter Bürgerinnen und Bürger durch den Freistaat zumindest mit einem Grundstock an entsprechender Schutzausrüstung ist folglich nur konsequent und sehr zu begrüßen. Mein Dank gilt einmal mehr unseren Städten und Gemeinden, die hier ein weiteres Mal unterstützend tätig werden, ebenso wie dem THW und den weiteren Beteiligten, die auch diese Aufgabe in kürzester Zeit erfolgreich stemmen werden.“

Der Starnberger Landrat Stefan Frey ergänzt: „Masken mit höherer Schutzwirkung können mögliche Übertragungen bei Begegnungen im Alltag noch wirksamer verhindern. Sie müssen jedoch allen Bevölkerungsschichten gleichermaßen zugänglich sein. Wirksamer Gesundheitsschutz darf nicht am Geldbeutel scheitern.“


Quelle: Landratsämter München und Starnberg

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Auch zur Nutzung der Tische und Tafeln Berechtigte, die keine Sozialleistungen beziehen, sollen kostenlose FFP2-Masken erhalten.
Auch zur Nutzung der Tische und Tafeln Berechtigte, die keine Sozialleistungen beziehen, sollen kostenlose FFP2-Masken erhalten. (Foto: PixelboxStockFootage / stock.adobe.com)

Landratsämter versenden kostenlose FFP2-Masken an anspruchsberechtigte Bürger*innen

Vor wenigen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ab dem gestrigen Montag, 18. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel einzuführen. Auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen dieser Schutzmasken weiterhin verpflichtend.

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Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Bürgerinnen und Bürger in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung, die ab Anfang dieser Woche an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert werden. Von dort werden sie dann an Kommunen sowie direkt an berechtigte Personen weiterverteilt.

Masken für pflegende Angehörige

Rund eine Million Masken stellt der Freistaat für Personen zur Verfügung, die sich derzeit um die Pflege eines Angehörigen kümmern. Anlaufstelle für diese Personengruppe ist jeweils der Wohnort der pflegebedürftigen Person. Jede Haupt-Pflegeperson erhält drei kostenlose FFP2-Masken. Um die Masken zu erhalten, müssen Pflegepersonen lediglich ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads der bzw. des Pflegebedürftigen vorweisen.

Um in der aktuellen Situation größere Menschenansammlungen zu vermeiden, werden anspruchsberechtigte Bürger*innen gebeten, sich vorab bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen zu erkundigen, wie die Ausgabe der Masken vor Ort geregelt wird. In der Gemeinde Krailling erfolgt diese beispielsweise in der Gemeindebibliothek – weitere Infos in diesem Artikel

Ausstattung von Grundsicherungsempfängern

Personen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden aus dem Kontingent des Freistaats mit FFP2-Masken versorgt. Fünf Masken soll jeder anspruchsberechtigte Grundsicherungsbezieher ab 15 Jahren erhalten. Diese versenden die Landratsämter direkt an die Bedürftigen, um auch hier unnötige Wege und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden.

Verteilung an weitere Personengruppen

Auch Personen, die eine Berechtigung zur Nutzung der Tische und Tafeln in den jeweiligen Gemeinden besitzen, sowie Obdachlose, können sich vor Ort in den Kommunen mit FFP2-Masken versorgen. Je fünf Masken sind hier pro Person vorgesehen. Im Landkreis Starnberg erhalten obdachlose Menschen die Masken von der Caritas-Fachstelle für Menschen ohne festen Wohnsitz ausgehändigt und die Tafeln versorgen die Menschen mit entsprechender Berechtigung.

„Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel künftig einheitlich FFP2-Masken zu nutzen, ist aus meiner Sicht richtig und wichtig“, so der Münchner Landrat Christoph Göbel. „Die Versorgung besonders belasteter Bürgerinnen und Bürger durch den Freistaat zumindest mit einem Grundstock an entsprechender Schutzausrüstung ist folglich nur konsequent und sehr zu begrüßen. Mein Dank gilt einmal mehr unseren Städten und Gemeinden, die hier ein weiteres Mal unterstützend tätig werden, ebenso wie dem THW und den weiteren Beteiligten, die auch diese Aufgabe in kürzester Zeit erfolgreich stemmen werden.“

Der Starnberger Landrat Stefan Frey ergänzt: „Masken mit höherer Schutzwirkung können mögliche Übertragungen bei Begegnungen im Alltag noch wirksamer verhindern. Sie müssen jedoch allen Bevölkerungsschichten gleichermaßen zugänglich sein. Wirksamer Gesundheitsschutz darf nicht am Geldbeutel scheitern.“


Quelle: Landratsämter München und Starnberg

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