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LK Starnberg - zweite Auffrischungsimpfung

Die Impfzentren im Landkreis Starnberg bieten an den Standorten Gauting, Herrsching und Feldafing die zweite Auffrischungsimpfung an.

Die Impfzentren im Landkreis Starnberg bieten entsprechend den Vorgaben der STIKO an den Standorten Gauting, Herrsching und Feldafing für bestimmte Personengruppen nun auch die zweite Auffrischungsimpfung an. Die ist entweder spontan zu den jeweiligen Öffnungszeiten oder per Terminvereinbarung möglich.

Die Öffnungszeiten der Impfstellen sind auf der Homepage des BRK-Impfzentrums zu finden. Termine können online über impfzentren.bayern oder telefonisch Montag bis Samstag von 8:30 bis 17 Uhr unter 08151/2602-2602 vereinbart werden.

Für wen?

Landrat Stefan Frey: “Gerade vulnerable Personengruppen sollten dieser Empfehlung dringend folgen. Doppelt geboostert schützt besser gegen Infektion und schwere Verläufe.“ Das Angebot gilt für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen Bewohner, sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren. Die Impfung ist für diese Personen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung möglich.

Darüber hinaus können sich auch Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen impfen lassen. Hier gilt allerdings: frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung.

Auch die zweite Auffrischungsimpfung erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff, also Comirnaty (von der Firma Biontech) oder Spikevax (von der Firma Moderna).

Einrichtungen, die eine Impfung durch ein mobiles Team des Impfzentrums möchten, werden gebeten sich per E-Mail mit dem Starnberger BRK in Verbindung zu setzen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich für eine Impfung dieser Personengruppen ausgesprochen, weil aktuelle Daten zeigten, dass der Schutz nach einer Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnehme. Dies sei insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion hätten. Durch eine zweite Auffrischimpfung solle der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden.

Medizinisches Personal

Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen solle individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken könne. Ein weiteres Ziel ist insoweit die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen. Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, empfiehlt die STIKO keine weitere Auffrischimpfung.

Weitere Details zur derzeitigen Einschätzung der STIKO für eine zweite Auffrischungsimpfung finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Quelle: Landkreis Starnberg

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LK Starnberg - zweite Auffrischungsimpfung

Die Impfzentren im Landkreis Starnberg bieten an den Standorten Gauting, Herrsching und Feldafing die zweite Auffrischungsimpfung an.

CKI

Die Impfzentren im Landkreis Starnberg bieten entsprechend den Vorgaben der STIKO an den Standorten Gauting, Herrsching und Feldafing für bestimmte Personengruppen nun auch die zweite Auffrischungsimpfung an. Die ist entweder spontan zu den jeweiligen Öffnungszeiten oder per Terminvereinbarung möglich.

Die Öffnungszeiten der Impfstellen sind auf der Homepage des BRK-Impfzentrums zu finden. Termine können online über impfzentren.bayern oder telefonisch Montag bis Samstag von 8:30 bis 17 Uhr unter 08151/2602-2602 vereinbart werden.

Für wen?

Landrat Stefan Frey: “Gerade vulnerable Personengruppen sollten dieser Empfehlung dringend folgen. Doppelt geboostert schützt besser gegen Infektion und schwere Verläufe.“ Das Angebot gilt für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen Bewohner, sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren. Die Impfung ist für diese Personen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung möglich.

Darüber hinaus können sich auch Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen impfen lassen. Hier gilt allerdings: frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung.

Auch die zweite Auffrischungsimpfung erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff, also Comirnaty (von der Firma Biontech) oder Spikevax (von der Firma Moderna).

Einrichtungen, die eine Impfung durch ein mobiles Team des Impfzentrums möchten, werden gebeten sich per E-Mail mit dem Starnberger BRK in Verbindung zu setzen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich für eine Impfung dieser Personengruppen ausgesprochen, weil aktuelle Daten zeigten, dass der Schutz nach einer Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnehme. Dies sei insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion hätten. Durch eine zweite Auffrischimpfung solle der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden.

Medizinisches Personal

Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen solle individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken könne. Ein weiteres Ziel ist insoweit die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen. Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, empfiehlt die STIKO keine weitere Auffrischimpfung.

Weitere Details zur derzeitigen Einschätzung der STIKO für eine zweite Auffrischungsimpfung finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Quelle: Landkreis Starnberg

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