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Soziales | | von Malteser
Kinder und Jugendhospizarbeit ist ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Malteser Hospizarbeit (Foto: Ruprecht Stempell / Malteser Hilfsdienst)
Kinder und Jugendhospizarbeit ist ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Malteser Hospizarbeit (Foto: Ruprecht Stempell / Malteser Hilfsdienst)

In schwerer Krankheit begleiten

Der Kinder- und Jugendhospizdienst der Malteser begleitet neben den kranken Kinder auch die gesamte Familie

Für Familien mit lebensverkürzt erkrankten oder sterbenden Kindern und Jugendlichen gibt es eine Reihe von bewährten und neuen Unterstützungsangeboten. Neben der Begleitung der kranken Kinder geht es immer auch um Geschwister sowie das gesamte Familiensystem. Im vergangenen Jahr begleiteten die Malteser deutschlandweit rund 600 schwer erkrankte Kinder, dazu fast 1.600 Angehörige. Beim Kinder- und Jugendhospizdienst der Malteser in München wurden 30 Familien begleitet.

Die Malteser sind persönlich und digital erreichbar, um Fragen von jungen Menschen rund um Krankheit, Sterben, Tod und Trauer zu beantworten und sie im Alltag zu unterstützen. So beraten und unterstützen die haupt- und ehrenamtlichen Begleitenden die Familien und geben vielfältige Hilfestellungen. Die regelmäßigen Besuche der Familien bieten Raum für Gespräche mit einzelnen Familienmitgliedern und entlasten diejenigen, die für das kranke Kind in der Familie sorgen. Geschwisterkinder können mit dem Begleitenden auch eigene Unternehmungen starten. Immer mehr junge Begleitende unter 30 Jahre stehen dafür zur Verfügung.

Individuelle Trauerberatung

Kinder und Jugendliche (wie auch Erwachsene) können sich digital und anonym über Trauer informieren oder per E-Mail individuell beraten lassen (www.via-trauerbegleitung.de). In offenen und geschlossenen Trauergruppen können Kinder und Jugendliche mit anderen Gleichaltrigen über ihre Erfahrungen und Gefühle sprechen. Fast 1000 Kinder- und Jugendliche nutzten dieses Angebot der Malteser im vergangenen Jahr in ganz Deutschland.

Krankenkassen erweitern Kreis der Berechtigten

Die Malteser weisen außerdem darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr Familien mit schwer erkrankten Kindern eine hospizliche Begleitung ermöglichen. Jegliche lebensverkürzende Erkrankung eines Kindes wird nun berücksichtigt. Diese Änderungen sind zum Jahresanfang in Kraft getreten.

Quelle: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH

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Dr. Yasemin Brechenmacher -  Fachärztin für Urologie
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Für Familien mit lebensverkürzt erkrankten oder sterbenden Kindern und Jugendlichen gibt es eine Reihe von bewährten und neuen Unterstützungsangeboten. Neben der Begleitung der kranken Kinder geht es immer auch um Geschwister sowie das gesamte Familiensystem. Im vergangenen Jahr begleiteten die Malteser deutschlandweit rund 600 schwer erkrankte Kinder, dazu fast 1.600 Angehörige. Beim Kinder- und Jugendhospizdienst der Malteser in München wurden 30 Familien begleitet.

Die Malteser sind persönlich und digital erreichbar, um Fragen von jungen Menschen rund um Krankheit, Sterben, Tod und Trauer zu beantworten und sie im Alltag zu unterstützen. So beraten und unterstützen die haupt- und ehrenamtlichen Begleitenden die Familien und geben vielfältige Hilfestellungen. Die regelmäßigen Besuche der Familien bieten Raum für Gespräche mit einzelnen Familienmitgliedern und entlasten diejenigen, die für das kranke Kind in der Familie sorgen. Geschwisterkinder können mit dem Begleitenden auch eigene Unternehmungen starten. Immer mehr junge Begleitende unter 30 Jahre stehen dafür zur Verfügung.

Individuelle Trauerberatung

Kinder und Jugendliche (wie auch Erwachsene) können sich digital und anonym über Trauer informieren oder per E-Mail individuell beraten lassen (www.via-trauerbegleitung.de). In offenen und geschlossenen Trauergruppen können Kinder und Jugendliche mit anderen Gleichaltrigen über ihre Erfahrungen und Gefühle sprechen. Fast 1000 Kinder- und Jugendliche nutzten dieses Angebot der Malteser im vergangenen Jahr in ganz Deutschland.

Krankenkassen erweitern Kreis der Berechtigten

Die Malteser weisen außerdem darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr Familien mit schwer erkrankten Kindern eine hospizliche Begleitung ermöglichen. Jegliche lebensverkürzende Erkrankung eines Kindes wird nun berücksichtigt. Diese Änderungen sind zum Jahresanfang in Kraft getreten.

Quelle: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH

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