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Verwaltung | | von Unser Würmtal
Momentan tüfteln die Gemeinden eifrig an den neuen Hebesätzen der Basis unzuverlässiger Daten von den Finanzämter (Foto: AdobeStock / M. Schuppich)
Momentan tüfteln die Gemeinden eifrig an den neuen Hebesätzen der Basis unzuverlässiger Daten von den Finanzämter (Foto: AdobeStock / M. Schuppich)

Neue Hebesätze für die Grundsteuern im Würmtal

Die Kommunen im Würmtal legen die Hebesätze nach den neuen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer fest

Ab Januar darf die Grundsteuer nur noch nach den neuen Bemessungsgrundlagen erhoben werden. Eines ist sicher: Während einige Eigentümer mehr zahlen müssen, können sich andere über eine niedrigere Steuer freuen. Momentan tüfteln die Gemeinden eifrig an den Hebesätzen, obwohl sie noch nicht alle Daten von den Finanzämtern haben und diese auch alles andere als fehlerfrei sind.

Planegg hat als erste Gemeinde im Würmtal den neuen Hebesatz durch den Gemeinderat gebracht. Bei der sogenannten Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Flächen, sinkt der Hebesatz von 250 % auf 160 %. Im Falle aller anderen Immobilien (Grundsteuer B) steigt der Hebesatz von 310 % auf 400 %. Damit wird auch die Grundsteuer für den einen mehr, für den anderen weniger, je nachdem wie die Grundbemessungslage des Finanzamts ausgefallen ist, mit welcher der Hebesatz multipliziert wird.

Kommunen müssen anpassen

Auch Neuried hat seine Hebesätze bereits geändert. Ab 1. Januar gilt 370 % sowohl für Grundsteuer A als auch B (statt der bisherigen 330 %). Der Anlass für die Veränderung des Hebesatzes liegt in der Absicht, aus der Grundsteuer in etwa gleich hohe Einnahmen zu erzielen wie bislang. Denn laut der Gräfelfinger Leiterin der Finanzverwaltung, Tanja Dandl ist die Tendenz in ihrer Gemeinde wie allen anderen auch: „Durch die neue Rechtslage sinkt das Gesamtaufkommen der Grundsteuermessbeträge. “ Bleibt also der Hebesatz wie jetzt, fließt weniger Geld in die Kassen der Kommunen.

Bei einigen finanzschwachen Gemeinden wird hier mit ganz spitzem Bleistift gerechnet, zum Beispiel in Krailling: Im Gegensatz zu Gräfelfing oder Planegg befände man sich nicht in der günstigen Lage, dass man den „Hebesatz würfeln“ könne, meint Michael Aßmus, Leiter der dortingen Finanzverwaltung. In den reichen Gemeinden könne man einen Satz wählen und dann ausprobieren, wie es läuft. Krailling hat „ganz andere Voraussetzungen“, hier „können wir uns das nicht leisten“. Stattdessen muss nun geschaut werden, welche Einnahmen noch gebraucht werden, die dann auch die Höhe des Hebesatzes beeinflussen. Aßmus hat kein Problem damit, dass Defizite über die Grundsteuer ausgeglichen werden, da daran alle gerecht beteiligt werden: Gewerbe, Grundeigentümer und Mieter.

Daten fehlerhaft

Neurieds Bürgermeister Harald Zipfel ärgert sich darüber, dass die Gemeinde nicht alle notwendigen Angaben vom Finanzamt erhalten habe und sie trotzdem verpflichtet sei neue Hebesätze festzulegen. Besser versorgt sieht sich Gräfelfing, das bereits 95,6 % der Daten vom Finanzamt erhalten hat. In etwa so viel wie Planegg (96 %), dessen Leiterin der Finanzverwaltung, Katharina Gaspers. die Datenlage im Gegensatz zu ihren Neurieder Kollegen als „sehr aussagefähig“ ansieht. Auch ihr Kraillinger Pendant Aßmus glaubt, dass der bisher erhaltene „Datensatz für die Berechnung reiche“ und hofft bis Mitte Dezember den Rest zu bekommen.

Allerdings sind sich Bürgermeister Zipfel und sein Kämmerer Robert Beckerbauer darin einig, dass das was von Finanzamt gekommen ist, „sehr fehlerhaft“ sei. Auch die Planeggerin Gaspers sieht das so. Tatsächlich wurden die Angaben der Bürger in der Grundsteuererklärung vom Finanzamt einfach übernommen. Eine Nachprüfung gab es nicht. Darin verbirgt sich eine „große Fehlerquelle“ meint Gaspers. Die Kommunen wurden lediglich vom Finanzamt angewiesen, diejenigen Bescheide zu melden, die ihnen nicht plausibel erscheinen. In Neuried ist das bei etwa 20 Objekten der Fall, zum Teil ist der Grund hier um 1000 % gestiegen, berichtet Kämmerer Beckerbauer. Allerdings werden die wenigstens so eindeutig sein. Die meisten inkorrekten Berechnungen werden unentdeckt bleiben, glaubt auch Gaspers. Neurieds Bürgermeister Zipfel sieht durch diese Fehleinschätzungen und nachträglichen Korrekturen weitere Steuereinbußen auf seine bereits finanziell gebeutelte Gemeinde zukommen: „Die, die jetzt bevorteilt werden, kommen nicht zu uns, sondern es werden die sein, die sich geschröpft fühlen.“

Auch Gaspers glaubt, dass im neuen Jahr viele telefonische Anfragen und Widersprüche das Rathaus ereilen werden. Ihr Kraillinger Kollege Aßmus rechnet hingegen mit keiner Klagewelle derer, die nun mehr zahlen müssen; „Klagen oder Widersprüche wären ziemlich aussichtslos“. Wenn man hätte klagen müssen, dann wäre es gegen die Messbetragsbescheide, die aber vom Finanzamt längst rausgeschickt worden sind. Sollte ein „außergewöhnlicher Härtefall“ vorliegen, weist Aßmus auf die klare gesetzliche Regelung im Grundsteuergesetz.

Planegger Kämmerin Gaspers glaubt allerdings, dass viele Leute den Messbetragbescheid zwar erhalten haben, aber dadurch dass kein Geldbetrag darin stand, noch nicht richtig wahrgenommen haben, was die Änderung für ihr Portemonnaie tatsächlich bedeutet. Sie geht davon aus, dass „viele Bürger aus allen Wolken fallen“ werden, wenn sie Anfang nächsten Jahres die Steuerbescheide in den Händen halten. Für alle, die nun mehr Grundsteuer zahlen müssen und sich darüber aufregen, hat der Kraillinger Kämmerer Aßmus wenig Verständnis“. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil sie nicht mehr gerecht war. Die Reform hat nun wieder die Verhältnisse ins richtige Lot gebracht, meint er. Die Leute sollten eher froh sein, dass sie bislang zu wenig haben zahlen müssen.

Bayern tanzt aus der Reihe

Im Neurieder Haupt-, Finanz- und Personal-Ausschuss wurde beklagt, dass die Lage der Gemeinde im Münchner Speckgürtel ein Problem darstelle, da sie dadurch viele kleine Grundstücke besäße, die allerdings einen hohen Verkehrswert hätten. Dabei wurde moniert, dass in Bayern nicht das vom Bundestag vorgeschlagene Modell zur neuen Erhebung der Grundsteuer übernommen wurde, in der der Wert des Grundstücks ebenfalls mit einfließt. Im Gegensatz zu den elf Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden, hat Bayern die Öffnungsklausel genutzt und ein „wertunabhängiges Flächenmodell“ etabliert. Wie das Bayerische Landessamt für Steuern auf seiner Website erklärt, wollte man damit verhindern, dass „die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt“.

Die Planeggerin Gaspers findet Bayerns Modell „in Ordnung“, weil mit der Einbeziehung der Bodenrichtwerte in die Berechnung die Grundstücke rund um München erheblich teurer werden würden. Es sei nicht so, dass in Planegg nur Vermögende wohnen würden, stattdessen handle es sich viel mehr um eine „Mischgegend“. Dass dadurch der Gemeinde große Einnahmen entgehen, glaube sie nicht. Ihr Kraillinger Kollege Aßmus findet es sogar „super“, dass Bayern sich nicht dem Bundesmodell angeschlossen hat, da man dann „hunderttausendmal mehr Personal“ benötigen würde. Es reiche ja nicht aus, einmal die Grundsteuer festzusetzen, sondern sie müsste auch gepflegt werden.

Tatsächlich muss beim bayerischen Modell die Bemessungsgrundlage für ein Grundstück nur dann angepasst werden, wenn sich die Flächengröße oder die Nutzung ändert. Aßmus findet, man spare am besten dann Kosten, wenn sie erst gar nicht entstehen. Er hofft, dass der demnächst beschlossene Hebesatz zwei bis drei Jahre nicht weiter angepasst werden muss. Seine Kollegin Dandl aus Gräfelfing glaubt dagegen: „Letztlich wird sich erst im Laufe des Jahres 2025 zeigen, welche Korrekturen notwendig sind, die ggf. auch zu einer weiteren Änderung des Hebesatzes ab 2026 führen werden.“

Redaktion Unser Würmtal / aw

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Die Kommunen im Würmtal legen die Hebesätze nach den neuen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer fest

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Planegg hat als erste Gemeinde im Würmtal den neuen Hebesatz durch den Gemeinderat gebracht. Bei der sogenannten Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Flächen, sinkt der Hebesatz von 250 % auf 160 %. Im Falle aller anderen Immobilien (Grundsteuer B) steigt der Hebesatz von 310 % auf 400 %. Damit wird auch die Grundsteuer für den einen mehr, für den anderen weniger, je nachdem wie die Grundbemessungslage des Finanzamts ausgefallen ist, mit welcher der Hebesatz multipliziert wird.

Kommunen müssen anpassen

Auch Neuried hat seine Hebesätze bereits geändert. Ab 1. Januar gilt 370 % sowohl für Grundsteuer A als auch B (statt der bisherigen 330 %). Der Anlass für die Veränderung des Hebesatzes liegt in der Absicht, aus der Grundsteuer in etwa gleich hohe Einnahmen zu erzielen wie bislang. Denn laut der Gräfelfinger Leiterin der Finanzverwaltung, Tanja Dandl ist die Tendenz in ihrer Gemeinde wie allen anderen auch: „Durch die neue Rechtslage sinkt das Gesamtaufkommen der Grundsteuermessbeträge. “ Bleibt also der Hebesatz wie jetzt, fließt weniger Geld in die Kassen der Kommunen.

Bei einigen finanzschwachen Gemeinden wird hier mit ganz spitzem Bleistift gerechnet, zum Beispiel in Krailling: Im Gegensatz zu Gräfelfing oder Planegg befände man sich nicht in der günstigen Lage, dass man den „Hebesatz würfeln“ könne, meint Michael Aßmus, Leiter der dortingen Finanzverwaltung. In den reichen Gemeinden könne man einen Satz wählen und dann ausprobieren, wie es läuft. Krailling hat „ganz andere Voraussetzungen“, hier „können wir uns das nicht leisten“. Stattdessen muss nun geschaut werden, welche Einnahmen noch gebraucht werden, die dann auch die Höhe des Hebesatzes beeinflussen. Aßmus hat kein Problem damit, dass Defizite über die Grundsteuer ausgeglichen werden, da daran alle gerecht beteiligt werden: Gewerbe, Grundeigentümer und Mieter.

Daten fehlerhaft

Neurieds Bürgermeister Harald Zipfel ärgert sich darüber, dass die Gemeinde nicht alle notwendigen Angaben vom Finanzamt erhalten habe und sie trotzdem verpflichtet sei neue Hebesätze festzulegen. Besser versorgt sieht sich Gräfelfing, das bereits 95,6 % der Daten vom Finanzamt erhalten hat. In etwa so viel wie Planegg (96 %), dessen Leiterin der Finanzverwaltung, Katharina Gaspers. die Datenlage im Gegensatz zu ihren Neurieder Kollegen als „sehr aussagefähig“ ansieht. Auch ihr Kraillinger Pendant Aßmus glaubt, dass der bisher erhaltene „Datensatz für die Berechnung reiche“ und hofft bis Mitte Dezember den Rest zu bekommen.

Allerdings sind sich Bürgermeister Zipfel und sein Kämmerer Robert Beckerbauer darin einig, dass das was von Finanzamt gekommen ist, „sehr fehlerhaft“ sei. Auch die Planeggerin Gaspers sieht das so. Tatsächlich wurden die Angaben der Bürger in der Grundsteuererklärung vom Finanzamt einfach übernommen. Eine Nachprüfung gab es nicht. Darin verbirgt sich eine „große Fehlerquelle“ meint Gaspers. Die Kommunen wurden lediglich vom Finanzamt angewiesen, diejenigen Bescheide zu melden, die ihnen nicht plausibel erscheinen. In Neuried ist das bei etwa 20 Objekten der Fall, zum Teil ist der Grund hier um 1000 % gestiegen, berichtet Kämmerer Beckerbauer. Allerdings werden die wenigstens so eindeutig sein. Die meisten inkorrekten Berechnungen werden unentdeckt bleiben, glaubt auch Gaspers. Neurieds Bürgermeister Zipfel sieht durch diese Fehleinschätzungen und nachträglichen Korrekturen weitere Steuereinbußen auf seine bereits finanziell gebeutelte Gemeinde zukommen: „Die, die jetzt bevorteilt werden, kommen nicht zu uns, sondern es werden die sein, die sich geschröpft fühlen.“

Auch Gaspers glaubt, dass im neuen Jahr viele telefonische Anfragen und Widersprüche das Rathaus ereilen werden. Ihr Kraillinger Kollege Aßmus rechnet hingegen mit keiner Klagewelle derer, die nun mehr zahlen müssen; „Klagen oder Widersprüche wären ziemlich aussichtslos“. Wenn man hätte klagen müssen, dann wäre es gegen die Messbetragsbescheide, die aber vom Finanzamt längst rausgeschickt worden sind. Sollte ein „außergewöhnlicher Härtefall“ vorliegen, weist Aßmus auf die klare gesetzliche Regelung im Grundsteuergesetz.

Planegger Kämmerin Gaspers glaubt allerdings, dass viele Leute den Messbetragbescheid zwar erhalten haben, aber dadurch dass kein Geldbetrag darin stand, noch nicht richtig wahrgenommen haben, was die Änderung für ihr Portemonnaie tatsächlich bedeutet. Sie geht davon aus, dass „viele Bürger aus allen Wolken fallen“ werden, wenn sie Anfang nächsten Jahres die Steuerbescheide in den Händen halten. Für alle, die nun mehr Grundsteuer zahlen müssen und sich darüber aufregen, hat der Kraillinger Kämmerer Aßmus wenig Verständnis“. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil sie nicht mehr gerecht war. Die Reform hat nun wieder die Verhältnisse ins richtige Lot gebracht, meint er. Die Leute sollten eher froh sein, dass sie bislang zu wenig haben zahlen müssen.

Bayern tanzt aus der Reihe

Im Neurieder Haupt-, Finanz- und Personal-Ausschuss wurde beklagt, dass die Lage der Gemeinde im Münchner Speckgürtel ein Problem darstelle, da sie dadurch viele kleine Grundstücke besäße, die allerdings einen hohen Verkehrswert hätten. Dabei wurde moniert, dass in Bayern nicht das vom Bundestag vorgeschlagene Modell zur neuen Erhebung der Grundsteuer übernommen wurde, in der der Wert des Grundstücks ebenfalls mit einfließt. Im Gegensatz zu den elf Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden, hat Bayern die Öffnungsklausel genutzt und ein „wertunabhängiges Flächenmodell“ etabliert. Wie das Bayerische Landessamt für Steuern auf seiner Website erklärt, wollte man damit verhindern, dass „die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt“.

Die Planeggerin Gaspers findet Bayerns Modell „in Ordnung“, weil mit der Einbeziehung der Bodenrichtwerte in die Berechnung die Grundstücke rund um München erheblich teurer werden würden. Es sei nicht so, dass in Planegg nur Vermögende wohnen würden, stattdessen handle es sich viel mehr um eine „Mischgegend“. Dass dadurch der Gemeinde große Einnahmen entgehen, glaube sie nicht. Ihr Kraillinger Kollege Aßmus findet es sogar „super“, dass Bayern sich nicht dem Bundesmodell angeschlossen hat, da man dann „hunderttausendmal mehr Personal“ benötigen würde. Es reiche ja nicht aus, einmal die Grundsteuer festzusetzen, sondern sie müsste auch gepflegt werden.

Tatsächlich muss beim bayerischen Modell die Bemessungsgrundlage für ein Grundstück nur dann angepasst werden, wenn sich die Flächengröße oder die Nutzung ändert. Aßmus findet, man spare am besten dann Kosten, wenn sie erst gar nicht entstehen. Er hofft, dass der demnächst beschlossene Hebesatz zwei bis drei Jahre nicht weiter angepasst werden muss. Seine Kollegin Dandl aus Gräfelfing glaubt dagegen: „Letztlich wird sich erst im Laufe des Jahres 2025 zeigen, welche Korrekturen notwendig sind, die ggf. auch zu einer weiteren Änderung des Hebesatzes ab 2026 führen werden.“

Redaktion Unser Würmtal / aw

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