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Recht | | von Landkreis Starnberg

Einführung für ehrenamtliche Betreuer

Das Landratsamt Starnberg, das Amtsgericht und die Caritas werden die neuen Anforderungen im Betreuungsrecht erläutern

Am 20. September findet um 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg eine Informationsveranstaltung zum neuen Betreuungsrecht statt. Die kostenlose Veranstaltung dauert bis etwa 20 Uhr und richtet sich an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Zum Jahreswechsel tritt eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Landratsamt, Amtsgericht und Caritas werden an diesem Abend die neuen Anforderungen erläutern. Informiert wird über die Grundzüge des Betreuungsrecht, die eintretenden Neuerungen zum Jahreswechsel, sowie die UN-Behindertenrechtskonvention, auf der die Änderungen zum neuen Betreuungsrecht beruhen.

Darüber hinaus geht es auch darum, was die neuen Anforderungen für die ehrenamtliche Betreuer und die Rechte von Betreuten hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung bedeuten.

Referenten des Abends sind Franz von Hunoltstein, Richter am Amtsgericht Starnberg, der Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg Max Mayer, Michael Igl, Mitarbeiter der Betreuungsstelle Starnberg, sowie Stefan Engelhardt vom Caritas Betreuungsverein.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Das Landratsamt Starnberg, das Amtsgericht und die Caritas werden die neuen Anforderungen im Betreuungsrecht erläutern

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Am 20. September findet um 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg eine Informationsveranstaltung zum neuen Betreuungsrecht statt. Die kostenlose Veranstaltung dauert bis etwa 20 Uhr und richtet sich an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Zum Jahreswechsel tritt eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Landratsamt, Amtsgericht und Caritas werden an diesem Abend die neuen Anforderungen erläutern. Informiert wird über die Grundzüge des Betreuungsrecht, die eintretenden Neuerungen zum Jahreswechsel, sowie die UN-Behindertenrechtskonvention, auf der die Änderungen zum neuen Betreuungsrecht beruhen.

Darüber hinaus geht es auch darum, was die neuen Anforderungen für die ehrenamtliche Betreuer und die Rechte von Betreuten hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung bedeuten.

Referenten des Abends sind Franz von Hunoltstein, Richter am Amtsgericht Starnberg, der Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg Max Mayer, Michael Igl, Mitarbeiter der Betreuungsstelle Starnberg, sowie Stefan Engelhardt vom Caritas Betreuungsverein.

Quelle: Landkreis Starnberg

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