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Neuried | | von Unser Würmtal
Verkehrsunfall auf der Forstenrieder Straße mit Ölspur - diese Einsätze wären von einer Satzung für die örtliche Feuerwehr betroffen (Foto: Freiwillige Feuerwehr Neuried)
Verkehrsunfall auf der Forstenrieder Straße mit Ölspur - diese Einsätze wären von einer Satzung für die örtliche Feuerwehr betroffen (Foto: Freiwillige Feuerwehr Neuried)

Neurieder müssen nicht für Feuerwehreinsätze zahlen

Die Neurieder Bürger müssen nicht für Einsätze ihrer Freiwilligen Feuerwehr bezahlen. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Gemeinde Neuried lehnte jetzt eine Satzung über einen Aufwendungs- und Kostenersatz für die örtliche Feuerwehr ab.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte der Kommune, nach Prüfung der Jahresrechnung von 2013 bis 2016, empfohlen eine solche Satzung zu verabschieden. Diese Rechtsgrundlage hätte die Gemeinde befähigt Einsätze im technischen Hilfsdienst oder im Brandschutz den Bürgern – außer es handelt sich um die unmittelbare Rettung von Mensch und Tier – in Rechnung zu stellen. Laut Kommandanten der Neurieder Wehr, Thorsten Rehkämper, handelt es sich dabei um Tätigkeiten der Feuerwehr, die nicht primär zu den Hauptflichten einer Feuerwehr gehören. Wie zum Beispiel eine Ölspur beseitigen.

Die Satzung würde ebenso greifen, wenn ein Bürger vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Gefahr initiiert oder nur zum Spaß den Notfruf betätigt und damit die ganze Maschinerie in Gang setzt.

Ausschuss folgt Feuerwehrkommandant

Thorsten Rehkämper,  1. Kommandant Freiwillige Feuerwehr Neuried (Foto: Freiwillige Feuerwehr Neuried)
Thorsten Rehkämper, 1. Kommandant Freiwillige Feuerwehr Neuried (Foto: Freiwillige Feuerwehr Neuried)

Kommandant Rehkämper, der sich klar gegen eine Einführung einsetzte, demonstrierte die „finanzielle Überschaubarkeit“ für die Gemeindekasse, indem er die Einsatzzahlen von 2020 nannte. „Demnach“, so Rehkämper, „könnten bei den 164 Einsätzen im letzten Jahr lediglich 22 in Rechnung gestellt werden.“ Das hätte für die Gemeinde zwar ein Plus in Höhe von 12.000 Euro bedeutet, für die Feuerwehr jedoch gleichermaßen einen außerordentlich höheren Verwaltungsaufwand. Jedes verwendete Arbeitsmittel in einem Einsatz, etwa die Anzahl der Schläuche, müsste penibel aufgelistet werden. Dazu, so Rehkämper, bräuchte die Feuerwehr eine Aufstockung des Personals.

Außerdem befürchtete Rehkämper einen Ansehensverlust der ehrenamtlichen Frauen und Männer der Wehr in der Bevölkerung: „Wir sind eine kleine Gemeinde, in der sich viele Menschen persönlich kennen und die die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr sehr schätzen.“ Durch eine solche Satzung müsste man bei vollgelaufenen Kellern erst einmal den Bürgern eine Übersicht der möglichen Kosten präsentieren und ein Papier mit einem Haftungsausschluss, bevor die Wehr tätig werden könnte.

Die ablehnende Haltung des Kommandanten teilten die Mitglieder des zuständigen Ausschusses und lehnten die Satzung einstimmig ab.

Redaktion: Unser Würmtal

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Neurieder müssen nicht für Feuerwehreinsätze zahlen

Die Neurieder Bürger müssen nicht für Einsätze ihrer Freiwilligen Feuerwehr bezahlen. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Gemeinde Neuried lehnte jetzt eine Satzung über einen Aufwendungs- und Kostenersatz für die örtliche Feuerwehr ab.

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Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte der Kommune, nach Prüfung der Jahresrechnung von 2013 bis 2016, empfohlen eine solche Satzung zu verabschieden. Diese Rechtsgrundlage hätte die Gemeinde befähigt Einsätze im technischen Hilfsdienst oder im Brandschutz den Bürgern – außer es handelt sich um die unmittelbare Rettung von Mensch und Tier – in Rechnung zu stellen. Laut Kommandanten der Neurieder Wehr, Thorsten Rehkämper, handelt es sich dabei um Tätigkeiten der Feuerwehr, die nicht primär zu den Hauptflichten einer Feuerwehr gehören. Wie zum Beispiel eine Ölspur beseitigen.

Die Satzung würde ebenso greifen, wenn ein Bürger vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Gefahr initiiert oder nur zum Spaß den Notfruf betätigt und damit die ganze Maschinerie in Gang setzt.

Ausschuss folgt Feuerwehrkommandant

Thorsten Rehkämper,  1. Kommandant Freiwillige Feuerwehr Neuried (Foto: Freiwillige Feuerwehr Neuried)
Thorsten Rehkämper, 1. Kommandant Freiwillige Feuerwehr Neuried (Foto: Freiwillige Feuerwehr Neuried)

Kommandant Rehkämper, der sich klar gegen eine Einführung einsetzte, demonstrierte die „finanzielle Überschaubarkeit“ für die Gemeindekasse, indem er die Einsatzzahlen von 2020 nannte. „Demnach“, so Rehkämper, „könnten bei den 164 Einsätzen im letzten Jahr lediglich 22 in Rechnung gestellt werden.“ Das hätte für die Gemeinde zwar ein Plus in Höhe von 12.000 Euro bedeutet, für die Feuerwehr jedoch gleichermaßen einen außerordentlich höheren Verwaltungsaufwand. Jedes verwendete Arbeitsmittel in einem Einsatz, etwa die Anzahl der Schläuche, müsste penibel aufgelistet werden. Dazu, so Rehkämper, bräuchte die Feuerwehr eine Aufstockung des Personals.

Außerdem befürchtete Rehkämper einen Ansehensverlust der ehrenamtlichen Frauen und Männer der Wehr in der Bevölkerung: „Wir sind eine kleine Gemeinde, in der sich viele Menschen persönlich kennen und die die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr sehr schätzen.“ Durch eine solche Satzung müsste man bei vollgelaufenen Kellern erst einmal den Bürgern eine Übersicht der möglichen Kosten präsentieren und ein Papier mit einem Haftungsausschluss, bevor die Wehr tätig werden könnte.

Die ablehnende Haltung des Kommandanten teilten die Mitglieder des zuständigen Ausschusses und lehnten die Satzung einstimmig ab.

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