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Gesellschaft | | von Landkreis München

Ombudsstelle im Landkreis – Demokratie von klein auf

Internationaler Tag der Kinderrechte am 20. November

Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Besonders an diesem Tag wird weltweit deutlich, dass Kinder und Jugendliche eine Stimme haben, die gehört werden muss. Es geht dabei nicht nur um ihren Schutz und ihre Förderung, sondern auch um ihre aktive Beteiligung. Junge Menschen haben das Recht, bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, mitzureden und mitzugestalten – eine wesentliche Grundlage für eine lebendige Demokratie.

Die Ombudsstelle des Landratsamts München setzt genau hier an. Sie ist eine Anlaufstelle für junge Menschen und ihre Familien und unterstützt sie dabei, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen und sichtbar zu machen.

Denn das Recht auf Beteiligung ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Doch trotz klarer gesetzlicher Regelungen ist die Teilhabe junger Menschen im Alltag leider noch keine Selbstverständlichkeit. Junge Menschen haben das gesetzliche Recht, in Angelegenheiten gehört zu werden, die ihre Lebenswelt betreffen. Dieses Recht auf Mitsprache ist ein Grundstein, um Kindern von klein auf ein Verständnis von Demokratie zu vermitteln.

Trotz klarer gesetzlicher Regelungen wird die Beteiligung von jungen Menschen im Alltag oft nicht ernst genommen. Entscheidungen werden häufig „über ihre Köpfe hinweg“ getroffen, sei es in familiären, schulischen oder institutionellen Kontexten. Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität sollte nicht übersehen werden, denn sie zeigt, dass der Weg zu einer gelebten Beteiligung für Kinder und Jugendliche noch lang ist. Eine große Aufgabe dabei fällt den Ombudsstellen zu, die als unabhängige Vermittler fungieren, um die Interessen der jungen Menschen zu vertreten und ihnen eine echte Stimme zu geben.

Beteiligung in der Praxis: Herausforderungen und Erfolge

Unterschiedliche Gruppen wie junge Geflüchtete, Mädchen, Kinder im ländlichen Raum und junge Menschen aus einkommensschwachen Familien haben jeweils eigene Voraussetzungen und Herausforderungen. Für eine faire Beteiligung ist es wichtig, spezifische Zugänge und Maßnahmen für diese Zielgruppen zu schaffen und dabei ihre individuellen Lebenswelten zu berücksichtigen. Genau hier setzt auch die sozialraumorientierte Arbeit im Landkreis München an.

Ein anonymisiertes Beispiel aus der ombudschaftlichen Beratungsarbeit im Landkreis München verdeutlicht, welche Wirkung Beteiligung entfalten kann: Eine Jugendliche in der Jugendhilfe wandte sich an die Ombudsstelle, da sie erst spät über anstehende Entscheidungen zu ihrer Unterbringung informiert worden war. Gemeinsam wurde erreicht, dass sie in den Entscheidungsprozess eingebunden und ihre Perspektive berücksichtigt wurde. Solche Erfolge zeigen, wie wichtig die Vermittlung und Stärkung von Kinderrechten ist – und dass es oft auch Mut erfordert, die eigene Stimme zu erheben.

Die Ombudsstelle – die Stimme junger Menschen

Ombudsstellen agieren als unabhängige Vermittler und setzen sich für die Rechte und Interessen junger Menschen ein. Die Ombudsstelle des Landratsamts München bietet Unterstützung, wenn Kinder, Jugendliche oder Eltern das Gefühl haben, dass ihre Rechte übergangen werden. Sie hilft ihnen dabei, ihre Anliegen zur Sprache zu bringen und ihre Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubringen. Ziel ist es, das Recht auf Mitbestimmung und Beteiligung nicht nur in Konfliktsituationen, sondern auch im Alltag erlebbar und umsetzbar zu machen – eine grundlegende Voraussetzung für eine stabile Demokratie, die von Respekt, Gleichwertigkeit und Vielfalt getragen wird.

Quelle: Landratsamt München

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Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Besonders an diesem Tag wird weltweit deutlich, dass Kinder und Jugendliche eine Stimme haben, die gehört werden muss. Es geht dabei nicht nur um ihren Schutz und ihre Förderung, sondern auch um ihre aktive Beteiligung. Junge Menschen haben das Recht, bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, mitzureden und mitzugestalten – eine wesentliche Grundlage für eine lebendige Demokratie.

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Trotz klarer gesetzlicher Regelungen wird die Beteiligung von jungen Menschen im Alltag oft nicht ernst genommen. Entscheidungen werden häufig „über ihre Köpfe hinweg“ getroffen, sei es in familiären, schulischen oder institutionellen Kontexten. Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität sollte nicht übersehen werden, denn sie zeigt, dass der Weg zu einer gelebten Beteiligung für Kinder und Jugendliche noch lang ist. Eine große Aufgabe dabei fällt den Ombudsstellen zu, die als unabhängige Vermittler fungieren, um die Interessen der jungen Menschen zu vertreten und ihnen eine echte Stimme zu geben.

Beteiligung in der Praxis: Herausforderungen und Erfolge

Unterschiedliche Gruppen wie junge Geflüchtete, Mädchen, Kinder im ländlichen Raum und junge Menschen aus einkommensschwachen Familien haben jeweils eigene Voraussetzungen und Herausforderungen. Für eine faire Beteiligung ist es wichtig, spezifische Zugänge und Maßnahmen für diese Zielgruppen zu schaffen und dabei ihre individuellen Lebenswelten zu berücksichtigen. Genau hier setzt auch die sozialraumorientierte Arbeit im Landkreis München an.

Ein anonymisiertes Beispiel aus der ombudschaftlichen Beratungsarbeit im Landkreis München verdeutlicht, welche Wirkung Beteiligung entfalten kann: Eine Jugendliche in der Jugendhilfe wandte sich an die Ombudsstelle, da sie erst spät über anstehende Entscheidungen zu ihrer Unterbringung informiert worden war. Gemeinsam wurde erreicht, dass sie in den Entscheidungsprozess eingebunden und ihre Perspektive berücksichtigt wurde. Solche Erfolge zeigen, wie wichtig die Vermittlung und Stärkung von Kinderrechten ist – und dass es oft auch Mut erfordert, die eigene Stimme zu erheben.

Die Ombudsstelle – die Stimme junger Menschen

Ombudsstellen agieren als unabhängige Vermittler und setzen sich für die Rechte und Interessen junger Menschen ein. Die Ombudsstelle des Landratsamts München bietet Unterstützung, wenn Kinder, Jugendliche oder Eltern das Gefühl haben, dass ihre Rechte übergangen werden. Sie hilft ihnen dabei, ihre Anliegen zur Sprache zu bringen und ihre Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubringen. Ziel ist es, das Recht auf Mitbestimmung und Beteiligung nicht nur in Konfliktsituationen, sondern auch im Alltag erlebbar und umsetzbar zu machen – eine grundlegende Voraussetzung für eine stabile Demokratie, die von Respekt, Gleichwertigkeit und Vielfalt getragen wird.

Quelle: Landratsamt München

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