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Verkehr | | von Landkreis Starnberg

Parkautomaten in Betrieb – Verstärkte Kontrollen

Wer am Erholungsgelände Kempfenhausen/Percha parken möchte, muss künftig in der Zeit von 9 bis 21 Uhr einen Parkschein ziehen

„Leider mussten wir die Zusammenarbeit mit den Parkwächtern aus steuerlichen Gründen einstellen“, erklärt der stellvertretende Landrat Matthias Vilsmayer. „Auf die Einnahmen, die in den Unterhalt des Geländes fließen, können wir aber nicht verzichten.“ Die beiden Parkscheinautomaten wurden zwischenzeitlich in Betrieb genommen. Die Überwachung übernimmt der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland im Auftrag der Stadt Starnberg. Landratsamt und Stadt hoffen, dass damit auch die verkehrswidrigen Zustände durch das Parken im absoluten Halteverbot sowie in den Rettungswegen beseitigt werden. „Die Sicherheit für Badegäste im Gelände und auf dem Wasser hat absoluten Vorrang. Jeder, der im Rettungsweg parkt, sollte sich überlegen, was er damit im Ernstfall anrichten kann“, erklärt Bürgermeister Patrick Janik.

Die sommerlichen Temperaturen der letzten Wochen führten zu einem starken Ansturm auf die Parkflächen am Buzentaurweg. Zahlreiche Badegäste stellten ihre Fahrzeuge nicht nur in Rangierbereichen, sondern insbesondere im absoluten Halteverbot entlang der Zufahrt ab und blockierten somit den Rettungsweg. Um der nahegelegenen Wasserwacht sowie allen anderen Einsatzkräften im Notfall jederzeit ungehinderten Zugang zum See zu gewähren, sind entsprechende Halteverbotsschilder aufgestellt.

Verstärkte Überwachung

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland wird künftig nicht nur die Gültigkeit von Parkscheinen kontrollieren, sondern verstärkt auch die Einhaltung von Parkverboten und die Freihaltung von Rettungswegen überwachen – und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen.

„Das Parken in einem Rettungsweg kostet 55 Euro. Wird ein Rettungseinsatz durch ein parkendes Fahrzeug behindert, wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zuzüglich Auslagen und Gebühren fällig“, erklärt Maximilian Brummer, Leiter des Bereichs ruhender Verkehr beim Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. „Gerade an heißen Sommertagen wird in diesem Bereich konsequent kontrolliert. Fahrzeuge, die Rettungswege oder andere sicherheitsrelevante Bereiche blockieren, werden mit dem Ziel einer möglichen Abschleppmaßnahme der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet“.

In diesem Zusammenhang weist der Zweckverband außerdem darauf hin, dass die zwischen der Berger Straße und dem gemeinsamen Geh- und Radweg gelegenen Grünstreifen keine Parkflächen darstellen. Wer dort parkt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Den Frühschwimmern entgegen kommend

Erholungssuchende werden bereits bei der Zufahrt zum Parkplatz mit einer entsprechenden Beschilderung auf die Gebührenpflicht hingewiesen. Die Tarife sind zeitlich gestaffelt und betragen für eine Stunde 2,50 Euro, für zwei Stunden 5 Euro und für drei Stunden 7,50 Euro. Das Tagesticket beläuft sich auf 10 Euro bei einer Höchstparkdauer von 12 Stunden. Die Gebührenpflicht beginnt um 9 Uhr, was den Frühschwimmern entgegen kommt. Die notwendige Gebührenverordnung wurde von der Stadt Starnberg erlassen. Insgesamt stehen rund 220 Parkplätze zur Verfügung. Die Einnahmen der Parkgebühren gehen an das Landratsamt und fließen in den Unterhalt des Geländes. Die Gelder aus den Kontrollen durch den Zweckverband fließen der Stadt Starnberg zu.

Das Erholungsgelände Kempfenhausen gehört zum Bestand des Erholungsflächenvereins München. Der Landkreis Starnberg ist, neben weiteren 68 Landkreisen, Städten und Gemeinden, Mitglied im Erholungsflächenverein und kümmert sich daher um Unterhalt und die Betreuung des Badegeländes.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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Parkautomaten in Betrieb – Verstärkte Kontrollen

Wer am Erholungsgelände Kempfenhausen/Percha parken möchte, muss künftig in der Zeit von 9 bis 21 Uhr einen Parkschein ziehen

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„Leider mussten wir die Zusammenarbeit mit den Parkwächtern aus steuerlichen Gründen einstellen“, erklärt der stellvertretende Landrat Matthias Vilsmayer. „Auf die Einnahmen, die in den Unterhalt des Geländes fließen, können wir aber nicht verzichten.“ Die beiden Parkscheinautomaten wurden zwischenzeitlich in Betrieb genommen. Die Überwachung übernimmt der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland im Auftrag der Stadt Starnberg. Landratsamt und Stadt hoffen, dass damit auch die verkehrswidrigen Zustände durch das Parken im absoluten Halteverbot sowie in den Rettungswegen beseitigt werden. „Die Sicherheit für Badegäste im Gelände und auf dem Wasser hat absoluten Vorrang. Jeder, der im Rettungsweg parkt, sollte sich überlegen, was er damit im Ernstfall anrichten kann“, erklärt Bürgermeister Patrick Janik.

Die sommerlichen Temperaturen der letzten Wochen führten zu einem starken Ansturm auf die Parkflächen am Buzentaurweg. Zahlreiche Badegäste stellten ihre Fahrzeuge nicht nur in Rangierbereichen, sondern insbesondere im absoluten Halteverbot entlang der Zufahrt ab und blockierten somit den Rettungsweg. Um der nahegelegenen Wasserwacht sowie allen anderen Einsatzkräften im Notfall jederzeit ungehinderten Zugang zum See zu gewähren, sind entsprechende Halteverbotsschilder aufgestellt.

Verstärkte Überwachung

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland wird künftig nicht nur die Gültigkeit von Parkscheinen kontrollieren, sondern verstärkt auch die Einhaltung von Parkverboten und die Freihaltung von Rettungswegen überwachen – und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen.

„Das Parken in einem Rettungsweg kostet 55 Euro. Wird ein Rettungseinsatz durch ein parkendes Fahrzeug behindert, wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zuzüglich Auslagen und Gebühren fällig“, erklärt Maximilian Brummer, Leiter des Bereichs ruhender Verkehr beim Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. „Gerade an heißen Sommertagen wird in diesem Bereich konsequent kontrolliert. Fahrzeuge, die Rettungswege oder andere sicherheitsrelevante Bereiche blockieren, werden mit dem Ziel einer möglichen Abschleppmaßnahme der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet“.

In diesem Zusammenhang weist der Zweckverband außerdem darauf hin, dass die zwischen der Berger Straße und dem gemeinsamen Geh- und Radweg gelegenen Grünstreifen keine Parkflächen darstellen. Wer dort parkt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Den Frühschwimmern entgegen kommend

Erholungssuchende werden bereits bei der Zufahrt zum Parkplatz mit einer entsprechenden Beschilderung auf die Gebührenpflicht hingewiesen. Die Tarife sind zeitlich gestaffelt und betragen für eine Stunde 2,50 Euro, für zwei Stunden 5 Euro und für drei Stunden 7,50 Euro. Das Tagesticket beläuft sich auf 10 Euro bei einer Höchstparkdauer von 12 Stunden. Die Gebührenpflicht beginnt um 9 Uhr, was den Frühschwimmern entgegen kommt. Die notwendige Gebührenverordnung wurde von der Stadt Starnberg erlassen. Insgesamt stehen rund 220 Parkplätze zur Verfügung. Die Einnahmen der Parkgebühren gehen an das Landratsamt und fließen in den Unterhalt des Geländes. Die Gelder aus den Kontrollen durch den Zweckverband fließen der Stadt Starnberg zu.

Das Erholungsgelände Kempfenhausen gehört zum Bestand des Erholungsflächenvereins München. Der Landkreis Starnberg ist, neben weiteren 68 Landkreisen, Städten und Gemeinden, Mitglied im Erholungsflächenverein und kümmert sich daher um Unterhalt und die Betreuung des Badegeländes.

Quelle: Landratsamt Starnberg

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