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Der umstrittene Auskiesungsbereich "Douglas-Wädchen" in der Bildmitte (Foto: Unser Würmtal)
Der umstrittene Auskiesungsbereich "Douglas-Wädchen" in der Bildmitte (Foto: Unser Würmtal)

Planegger Gemeinderat mit "Rolle rückwärts"?

Planegger Gemeinderat folgt Beschlussantrag der Fraktionen PP&M und grüne Gruppe 21

Antrag

Antrag der Fraktionen PP&M und grüne Gruppe 21:
Die Gemeinde Planegg legt fristgerecht Rechtsbehelf ein gegen den Bescheid über die Abgrabungsgenehmigung (Änderungsbescheid) ,,Wäldchen" (Flurnummern 195T, 189,194), ausgestellt durch das Landratsamt München mit Datum vom 27.3.2024 und fordert detaillierte Akteneinsicht. Die Gemeinde holt sich externe juristische Beratung, die eine Bewertung der Sachlage aufgrund der Akteneinsicht erstellt.

Begründung

Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen mit Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Juli letzten Jahres. In dem Eilverfahren hatte der Bund Naturschutz gegen die bestehende Abgrabungsgenehmigung des Landratsamts München vom 21.3.2022 geklagt. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Inzwischen hat Landratsamt München die Abgrabungsgenehmigung mit angepasster Begründung erneut erteilt.

Die Fraktionen PP&M und grüne Gruppe 21 bezeichnen in ihrem Antrag das Vorgehen des Landratsamtes als überraschend und unverständlich. Ihrer Meinung nach verstößt die erneute Genehmigung mutmaßlich gegen die geltende Rechtsprechung.

Zustimmung

Das sah die Mehrheit des Planegger Gemeinderats ähnlich. Mit dem fristgerechten Einlegen eines Rechtsbehelfs inkl. Akteneinsicht wollen sich die Gemeinderäte die Möglichkeit offen halten, gegebenen Falls weitere Schritte einzuleiten.

An den Fakten hat sich seit der Abbaugenehmigung aus dem Jahr 2022 allerdings nicht geändert. Beim Beschluss des Gemeinderates war damals vorgetragen worden, dass der Gemeinderat nur dem Beschluss des Landratsamtes München folgt und die Entscheidung beim Landratsamt liegt. Warum wartet der Gemeinderat nicht einfach die letztendliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ab und gibt Geld für teure Rechtsberatung aus? Nach wie vor liegt die Entscheidung beim Landratsamt und dessen neuer, geänderter Bescheid wird vom VGH geprüft werden.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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Die Gemeinde Planegg legt fristgerecht Rechtsbehelf ein gegen den Bescheid über die Abgrabungsgenehmigung (Änderungsbescheid) ,,Wäldchen" (Flurnummern 195T, 189,194), ausgestellt durch das Landratsamt München mit Datum vom 27.3.2024 und fordert detaillierte Akteneinsicht. Die Gemeinde holt sich externe juristische Beratung, die eine Bewertung der Sachlage aufgrund der Akteneinsicht erstellt.

Begründung

Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen mit Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Juli letzten Jahres. In dem Eilverfahren hatte der Bund Naturschutz gegen die bestehende Abgrabungsgenehmigung des Landratsamts München vom 21.3.2022 geklagt. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Inzwischen hat Landratsamt München die Abgrabungsgenehmigung mit angepasster Begründung erneut erteilt.

Die Fraktionen PP&M und grüne Gruppe 21 bezeichnen in ihrem Antrag das Vorgehen des Landratsamtes als überraschend und unverständlich. Ihrer Meinung nach verstößt die erneute Genehmigung mutmaßlich gegen die geltende Rechtsprechung.

Zustimmung

Das sah die Mehrheit des Planegger Gemeinderats ähnlich. Mit dem fristgerechten Einlegen eines Rechtsbehelfs inkl. Akteneinsicht wollen sich die Gemeinderäte die Möglichkeit offen halten, gegebenen Falls weitere Schritte einzuleiten.

An den Fakten hat sich seit der Abbaugenehmigung aus dem Jahr 2022 allerdings nicht geändert. Beim Beschluss des Gemeinderates war damals vorgetragen worden, dass der Gemeinderat nur dem Beschluss des Landratsamtes München folgt und die Entscheidung beim Landratsamt liegt. Warum wartet der Gemeinderat nicht einfach die letztendliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ab und gibt Geld für teure Rechtsberatung aus? Nach wie vor liegt die Entscheidung beim Landratsamt und dessen neuer, geänderter Bescheid wird vom VGH geprüft werden.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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