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Planegg | | von Gemeinde Planegg
Der verschlossene Eingang zum Wellenbad
Für Sonnenanbeter und Abkühlungsbedürftige momentan unerreichbar: das Planegger Wellenbad (Foto: C. Schmitz)

Planegger Wellenbad weiterhin geschlossen

Freibäder, Spielplätze und Sportanlagen dürfen in Bayern seit kurzem wieder geöffnet werden, allerdings unter unterschiedlichen strengen Rahmenbedingungen. Unter den derzeit gültigen Rahmenbedingungen für Freibäder ist es der Gemeinde Planegg leider nicht möglich, die Badestelle an der Würm, im Volksmund „Wellenbad“, zu öffnen.

Für eine Öffnung müsste die Gemeinde Personal bereitstellen, das den Zutritt, die maximal zulässige Zahl an Badegästen, den zeitlichem Aufenthalt in der Anlage und die maximal zulässige Verteilung der Besucher auf den Wiesenfläche und im Wasser strikt regelt. Nachdem sich die Badestelle großer Beliebtheit erfreut, die verfügbare Fläche begrenzt ist und kein Eintritt verlangt wird, müsste erst ein technisches Zulassungs- oder Zugangssystem beschafft und installiert werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass sich am Eingang zum Badebereich die auf Einlass wartenden Besucher stauen. Der Aufwand hierfür wäre sehr hoch.

Die Gemeinde kann den Drang, endlich wieder gewohnte Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, durchaus verstehen und nachvollziehen. Es ist allerdings nicht möglich, die Einhaltung der allgemein gültigen Regelungen den Besuchern selbst zu überlassen. Mit der Öffnung der Badestelle ohne Kontrolle würde sich die Gemeinde in eine Haftung begeben, die so nicht übernommen werden kann.

Daher bleibt die Badestelle an der Würm – zumindest im Moment – weiterhin geschlossen. Sollten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben entsprechend ändern und weitere Lockerungen greifen, wird die Gemeinde diese hinsichtlich der Öffnung der Badestelle schnellstmöglich prüfen.

Quelle: Gemeinde Planegg

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Für Sonnenanbeter und Abkühlungsbedürftige momentan unerreichbar: das Planegger Wellenbad (Foto: C. Schmitz)

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Für eine Öffnung müsste die Gemeinde Personal bereitstellen, das den Zutritt, die maximal zulässige Zahl an Badegästen, den zeitlichem Aufenthalt in der Anlage und die maximal zulässige Verteilung der Besucher auf den Wiesenfläche und im Wasser strikt regelt. Nachdem sich die Badestelle großer Beliebtheit erfreut, die verfügbare Fläche begrenzt ist und kein Eintritt verlangt wird, müsste erst ein technisches Zulassungs- oder Zugangssystem beschafft und installiert werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass sich am Eingang zum Badebereich die auf Einlass wartenden Besucher stauen. Der Aufwand hierfür wäre sehr hoch.

Die Gemeinde kann den Drang, endlich wieder gewohnte Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, durchaus verstehen und nachvollziehen. Es ist allerdings nicht möglich, die Einhaltung der allgemein gültigen Regelungen den Besuchern selbst zu überlassen. Mit der Öffnung der Badestelle ohne Kontrolle würde sich die Gemeinde in eine Haftung begeben, die so nicht übernommen werden kann.

Daher bleibt die Badestelle an der Würm – zumindest im Moment – weiterhin geschlossen. Sollten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben entsprechend ändern und weitere Lockerungen greifen, wird die Gemeinde diese hinsichtlich der Öffnung der Badestelle schnellstmöglich prüfen.

Quelle: Gemeinde Planegg

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