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Verkehr | | von Polizeipräsidium München

Sichtbarkeit im Straßenverkehr

Hinweise der Münchner Verkehrspolizei zur Sichtbarkeit im Straßenverkehr in der dunklen Jahreszeit

Die früh einsetzende Dunkelheit und die teilweise schlechten Witterungsverhältnisse im Winter erhöhen das Risiko von Verkehrsunfällen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Erkennbarkeit aller am Straßenverkehr teilnehmenden Personen. Dabei spielt die Wahl des genutzten Verkehrsmittels nur eine untergeordnete Rolle. Egal ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Kfz, die Devise ist: „Sehen und gesehen werden“.

Personen, die dunkle, kontrastarme Kleidung tragen, sind erst aus weniger als 25 Metern wahrnehmbar. Daher wird empfohlen, helle, reflektierende Kleidung oder Accessoires, wie beispielsweise Reflektoren an Rucksack, Schultasche oder Leuchtstreifen an der Bekleidung, zu tragen. Beim Überqueren von Straßen sollte stets gesicherte und beleuchtete Querungsstellen genutzt werden. Besonders im Nahbereich von großen Fahrzeugen wie Omnibussen oder Lastkraftwagen können Sie in einen Bereich geraten, der vom Fahrer nicht oder nur schlecht einsehbar ist. Denken Sie daran, der Fahrer kann nur einen Spiegel nach dem anderen kontrollieren und Sie eventuell übersehen.

Neben der bereits erwähnten hellen Kleidung sind für Personen, die mit dem Rad unterwegs sind ebenfalls gut sichtbare Accessoires wie Armbänder, Beinschlaufen oder heller Helm empfehlenswert. Außerdem müssen Fahrräder mit funktionstüchtigen Frontund Rücklichtern ausgestattet sein. Vorzugsweise sollte auf gut beleuchteten Wegen gefahren werden, da Radfahrer im Dunkeln oft schlechter zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen.

Kraftfahrzeugführer müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anpassen, vor allem in schlecht beleuchteten Straßenabschnitten. Eine erhöhte Aufmerksamkeit gilt insbesondere gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und alten Menschen. Außerdem ist vor Fahrtantritt die Funktionsfähigkeit der Fahrzeugbeleuchtung zu überprüfen und auf freie Sicht aus dem Fahrzeug zu achten.

Die Münchner Polizei wünscht allen Verkehrsteilnehmer stets eine unfallfreie Fahrt.

Quelle: Polizeipräsidium München

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Personen, die dunkle, kontrastarme Kleidung tragen, sind erst aus weniger als 25 Metern wahrnehmbar. Daher wird empfohlen, helle, reflektierende Kleidung oder Accessoires, wie beispielsweise Reflektoren an Rucksack, Schultasche oder Leuchtstreifen an der Bekleidung, zu tragen. Beim Überqueren von Straßen sollte stets gesicherte und beleuchtete Querungsstellen genutzt werden. Besonders im Nahbereich von großen Fahrzeugen wie Omnibussen oder Lastkraftwagen können Sie in einen Bereich geraten, der vom Fahrer nicht oder nur schlecht einsehbar ist. Denken Sie daran, der Fahrer kann nur einen Spiegel nach dem anderen kontrollieren und Sie eventuell übersehen.

Neben der bereits erwähnten hellen Kleidung sind für Personen, die mit dem Rad unterwegs sind ebenfalls gut sichtbare Accessoires wie Armbänder, Beinschlaufen oder heller Helm empfehlenswert. Außerdem müssen Fahrräder mit funktionstüchtigen Frontund Rücklichtern ausgestattet sein. Vorzugsweise sollte auf gut beleuchteten Wegen gefahren werden, da Radfahrer im Dunkeln oft schlechter zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen.

Kraftfahrzeugführer müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anpassen, vor allem in schlecht beleuchteten Straßenabschnitten. Eine erhöhte Aufmerksamkeit gilt insbesondere gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und alten Menschen. Außerdem ist vor Fahrtantritt die Funktionsfähigkeit der Fahrzeugbeleuchtung zu überprüfen und auf freie Sicht aus dem Fahrzeug zu achten.

Die Münchner Polizei wünscht allen Verkehrsteilnehmer stets eine unfallfreie Fahrt.

Quelle: Polizeipräsidium München

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