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Gauting | | von Gemeinde Gauting
Bäume im Privatgarten dürfen ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Je nach Gemeindesatzung und Umfang der Maßnahme ist dafür aber eine Fällgenehmigung zu beantragen.
Bäume im Privatgarten dürfen ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Je nach Gemeindesatzung und Umfang der Maßnahme ist dafür aber eine Fällgenehmigung zu beantragen. (Foto: U.J.Alexander / stock.adobe.com)

Starker Rückschnitt von Bäume und Hecken möglichst nur bis Ende Februar

Bis Ende Februar sollte die Arbeit an allen Bäume, Hecken und Sträucher, die stark zurückgeschnitten oder gar entfernt werden müssen beendet sein, da dann für viele Vogelarten die Brutzeit beginnt.

Dies gilt natürlich auch für die Gemeinde. Die Naturschutzbeauftrage der Gautinger Rathausverwaltung, Michaela Thiel, ist gerade im Endspurt: Zahlreiche notwendige Gehölz- und Baumrückmaßnahmen stehen noch an. Außerdem muss kontrolliert werden, ob der ein oder andere Baum nicht aus Sicherheitsgründen sogar gefällt werden muss.

Daneben werden routinemäßige Vorbereitungen für das Frühjahr getroffen. Unter anderem ist ein weiterer Abschnitt der Thujenhecken im Friedhof zu roden, um Platz für neue Pflanzen zu schaffen. Viele der vorhandenen Hecken sind nicht mehr vital genug, um etwa größeren Schneelasten stand zu halten. Diese werden nun sukzessive erneuert.

„Es gibt alle Hände voll zu tun“, sagt Michaela Thiel. Ihr Appell an die Bürgerinnen und Bürger: „Sollten auch Sie einen „Kurzhaarschnitt“ für Ihre Hecken, Bäume und Sträucher in Betracht ziehen oder sollte dieser notwendig sein, nutzen Sie die nächsten Tage für die anstehenden Gartenarbeiten“.

Fahrbahnen, Geh- und Radwege frei halten

Kleinere Pflegeschnitte können übrigens das ganze Jahr vorgenommen werden. Generell ist dabei unter anderem zu beachten, dass Äste an Straßen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Fahrbahn ragen dürfen, erinnert sie. Bei Anpflanzungen an Geh- und Radwegen gilt eine Höhe von 2,5 Metern. Diese sollten generell bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Auch der vorhandene Bewuchs auf dem Gehweg oder der Straße sollte entfernt werden. Wichtig ist ebenfalls zu prüfen, ob eventuell ein Verkehrszeichen durch Zweige und Äste verdeckt ist.

Bäume im Privatgarten dürfen übrigens ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Allerdings sollte zuvor zum Beispiel ein Baumgutachter artenschutzrechtliche Verbotstatbestände wie Vogelbrutstätten etc. ausgeschlossen haben. Zudem muss im Falle eines größeren Rückschnitts oder gar einer Fällung geprüft werden, ob der Baum nicht im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist. Hier lohnt sich ein Anruf bei der Gemeinde Gauting unter Telefon 089/89337-181.


Quelle: Gemeinde Gauting

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Bäume im Privatgarten dürfen ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Je nach Gemeindesatzung und Umfang der Maßnahme ist dafür aber eine Fällgenehmigung zu beantragen.
Bäume im Privatgarten dürfen ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Je nach Gemeindesatzung und Umfang der Maßnahme ist dafür aber eine Fällgenehmigung zu beantragen. (Foto: U.J.Alexander / stock.adobe.com)

Starker Rückschnitt von Bäume und Hecken möglichst nur bis Ende Februar

Bis Ende Februar sollte die Arbeit an allen Bäume, Hecken und Sträucher, die stark zurückgeschnitten oder gar entfernt werden müssen beendet sein, da dann für viele Vogelarten die Brutzeit beginnt.

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Dies gilt natürlich auch für die Gemeinde. Die Naturschutzbeauftrage der Gautinger Rathausverwaltung, Michaela Thiel, ist gerade im Endspurt: Zahlreiche notwendige Gehölz- und Baumrückmaßnahmen stehen noch an. Außerdem muss kontrolliert werden, ob der ein oder andere Baum nicht aus Sicherheitsgründen sogar gefällt werden muss.

Daneben werden routinemäßige Vorbereitungen für das Frühjahr getroffen. Unter anderem ist ein weiterer Abschnitt der Thujenhecken im Friedhof zu roden, um Platz für neue Pflanzen zu schaffen. Viele der vorhandenen Hecken sind nicht mehr vital genug, um etwa größeren Schneelasten stand zu halten. Diese werden nun sukzessive erneuert.

„Es gibt alle Hände voll zu tun“, sagt Michaela Thiel. Ihr Appell an die Bürgerinnen und Bürger: „Sollten auch Sie einen „Kurzhaarschnitt“ für Ihre Hecken, Bäume und Sträucher in Betracht ziehen oder sollte dieser notwendig sein, nutzen Sie die nächsten Tage für die anstehenden Gartenarbeiten“.

Fahrbahnen, Geh- und Radwege frei halten

Kleinere Pflegeschnitte können übrigens das ganze Jahr vorgenommen werden. Generell ist dabei unter anderem zu beachten, dass Äste an Straßen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Fahrbahn ragen dürfen, erinnert sie. Bei Anpflanzungen an Geh- und Radwegen gilt eine Höhe von 2,5 Metern. Diese sollten generell bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Auch der vorhandene Bewuchs auf dem Gehweg oder der Straße sollte entfernt werden. Wichtig ist ebenfalls zu prüfen, ob eventuell ein Verkehrszeichen durch Zweige und Äste verdeckt ist.

Bäume im Privatgarten dürfen übrigens ganzjährig geschnitten oder gefällt werden. Allerdings sollte zuvor zum Beispiel ein Baumgutachter artenschutzrechtliche Verbotstatbestände wie Vogelbrutstätten etc. ausgeschlossen haben. Zudem muss im Falle eines größeren Rückschnitts oder gar einer Fällung geprüft werden, ob der Baum nicht im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ist. Hier lohnt sich ein Anruf bei der Gemeinde Gauting unter Telefon 089/89337-181.


Quelle: Gemeinde Gauting

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