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LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg

Terminvereinbarung für das Landratsamt Starnberg erforderlich

Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.

Die Bürger*innen werden gebeten, einen Nachweis zur Terminvereinbarung bei der Zugangskontrolle am Haupteingang vorzuzeigen. Der Zugang ist weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail zu treffen. Die Ansprechpartner sind der Webseite des Landratsamtes www.lk-starnberg.de zu entnehmen. Das Landratsamt bittet, diese Möglichkeit zu nutzen, da davon auszugehen ist, dass es unter der 08151/1480 zu Überlastungen kommen wird.

Öffnungszeiten ab 28. Dezember reduziert

Um die persönlichen Kontakte weiter einzuschränken, werden zusätzlich die Öffnungszeiten ab 28. Dezember reduziert. Dies betrifft auch die KFZ-Zulassungsstelle.

Ab 28. Dezember gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Mittwoch von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr (Callcenter bis 16.00 Uhr)
  • Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit der Corona-Hotline ab 21. Dezember:

  • Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis und Rücksichtnahme gebeten. Der aktuelle Katastrophenfall gebietet es, alle öffentlichen Kontakte auszudünnen und das öffentliche Leben zu verlangsamen.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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Terminvereinbarung für das Landratsamt Starnberg erforderlich

Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.

Mitschke

Die Bürger*innen werden gebeten, einen Nachweis zur Terminvereinbarung bei der Zugangskontrolle am Haupteingang vorzuzeigen. Der Zugang ist weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich. Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail zu treffen. Die Ansprechpartner sind der Webseite des Landratsamtes www.lk-starnberg.de zu entnehmen. Das Landratsamt bittet, diese Möglichkeit zu nutzen, da davon auszugehen ist, dass es unter der 08151/1480 zu Überlastungen kommen wird.

Öffnungszeiten ab 28. Dezember reduziert

Um die persönlichen Kontakte weiter einzuschränken, werden zusätzlich die Öffnungszeiten ab 28. Dezember reduziert. Dies betrifft auch die KFZ-Zulassungsstelle.

Ab 28. Dezember gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Mittwoch von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr (Callcenter bis 16.00 Uhr)
  • Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit der Corona-Hotline ab 21. Dezember:

  • Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis und Rücksichtnahme gebeten. Der aktuelle Katastrophenfall gebietet es, alle öffentlichen Kontakte auszudünnen und das öffentliche Leben zu verlangsamen.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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