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Förderung | | von Landkreis München

Vereinspauschale bis Ende Februar beantragen

Vereine im Landkreis Starnberg können 2023 wieder die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sport beantragen

Abgabefrist der Anträge bis 1. März

Auch im Jahr 2023 können die Vereine im Landkreis Starnberg wieder die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sports durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Starnberg beantragen. Letzter Tag für die Beantragung der staatlichen Zuwendungen und der Zuschüsse des Landkreises Starnberg ist dieses Jahr Mittwoch, der 1. März. Verspätet eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. „Die sportliche Betätigung in Vereinen ist wichtiger denn je. Wir halten daher weiterhin daran fest, zusätzlich zur Staatlichen, eine Vereinspauschale des Landkreises auszuzahlen“, erklärt Landrat Stefan Frey.

Neu seit diesem Jahr ist die zehnfache Gewichtung von Mitgliedern mit Behinderung. Dies wurde in den neuen Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, festgelegt.

Alle nötigen Unterlagen können ab sofort heruntergeladen werden.

Quelle: Landkreis Starnberg

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Vereinspauschale bis Ende Februar beantragen

Vereine im Landkreis Starnberg können 2023 wieder die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sport beantragen

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Abgabefrist der Anträge bis 1. März

Auch im Jahr 2023 können die Vereine im Landkreis Starnberg wieder die Vereinspauschale zur Förderung des organisierten Sports durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Starnberg beantragen. Letzter Tag für die Beantragung der staatlichen Zuwendungen und der Zuschüsse des Landkreises Starnberg ist dieses Jahr Mittwoch, der 1. März. Verspätet eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. „Die sportliche Betätigung in Vereinen ist wichtiger denn je. Wir halten daher weiterhin daran fest, zusätzlich zur Staatlichen, eine Vereinspauschale des Landkreises auszuzahlen“, erklärt Landrat Stefan Frey.

Neu seit diesem Jahr ist die zehnfache Gewichtung von Mitgliedern mit Behinderung. Dies wurde in den neuen Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, festgelegt.

Alle nötigen Unterlagen können ab sofort heruntergeladen werden.

Quelle: Landkreis Starnberg

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