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Würmtal | | von Landkreis Starnberg

Vereinspauschale für Sportvereine wird auch 2021 verdoppelt

Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wird die staatliche Vereinspauschale wie bereits im Jahr 2020 verdoppelt.

Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale können von Mitgliedsvereinen des Bayerischen Landes-Sportverbandes, des Bayerischen Sportschützenbundes und des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes beantragt werden. Die Frist zur Abgabe der Anträge wurde bis 6. April 2021 verlängert.

Damit bei der Beantragung der Vereinspauschale keine Nachteile für Vereine entstehen, gelten für das Jahr 2021 folgende Erleichterungen:

  • Auf den bisher erforderlichen Jugendanteil in Höhe von 10 Prozent wird verzichtet, wenn der jeweilige Verein oder Schützengesellschaft die Voraussetzung im Jahr 2019 (Beantragung 2020) erfüllt hatte.
  • Sofern das Mindest-Beitragsaufkommen aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht wird, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Dies gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom Antragsteller selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen.

Antragsunterlagen für Vereine aus dem Landkreis Starnberg sind hier auf der Webseite des Landratsamts zu finden. Auskünfte erteilt Jana Frühauf unter der Telefonnummer 08151/148-428.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale können von Mitgliedsvereinen des Bayerischen Landes-Sportverbandes, des Bayerischen Sportschützenbundes und des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes beantragt werden. Die Frist zur Abgabe der Anträge wurde bis 6. April 2021 verlängert.

Damit bei der Beantragung der Vereinspauschale keine Nachteile für Vereine entstehen, gelten für das Jahr 2021 folgende Erleichterungen:

  • Auf den bisher erforderlichen Jugendanteil in Höhe von 10 Prozent wird verzichtet, wenn der jeweilige Verein oder Schützengesellschaft die Voraussetzung im Jahr 2019 (Beantragung 2020) erfüllt hatte.
  • Sofern das Mindest-Beitragsaufkommen aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht wird, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Dies gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom Antragsteller selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen.

Antragsunterlagen für Vereine aus dem Landkreis Starnberg sind hier auf der Webseite des Landratsamts zu finden. Auskünfte erteilt Jana Frühauf unter der Telefonnummer 08151/148-428.


Quelle: Landratsamt Starnberg

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