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Mögliche Bahnstrecke für ein Container-Terminal. Straße im Vordergrund ist der Zubringer zur Autobahn (Foto: Unser Würmtal)
Mögliche Bahnstrecke für ein Container-Terminal. Straße im Vordergrund ist der Zubringer zur Autobahn (Foto: Unser Würmtal)

Versäumnisse um das Tanklager Krailling?

Sind Versäumnisse der Gemeinde Krailling oder anderer Behörden schuld an den Tanklager-Plänen?

Verwunderlich ist die zurückhaltende Kommunikation zu den Plänen um das Tanḱlager in Krailling nicht. Bisher verheißen die Pläne wenig Gutes für die Region. Die Reaktivierung eines alten Gleisanschlusses in Richtung Stockdorf würde eine kilometerlange, breite Schneise durch den Kreuzlinger Forst nach sich ziehen. Die andere Option, die Güterzüge während des nächtlichen Unterbrechung des S-Bahnbetriebs unmittelbar an der Wohnbebauung von Germering vorbei fahren zu lassen, bringt die Bevölkerung dort um ihre Nachtruhe.

Nur Nachteile?

Bisher finden sich in der Tat, außer vielleicht kräftigen Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Krailling, wenige Pluspunkte in den Plänen eines Container-Bahnhofs auf dem Tanklager-Gelände. Allerdings fordern alle politischen Parteien seit Jahrzehnten, den LKW-Verkehr zugunsten der Bahn zu reduzieren. Das sieht auch das bayerische Verkehrsministerium so.

Das bayerische Bau- und Verkehrsministerium äußert sich wie folgt: "Dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr ist das Projekt "Umschlagbahnhof Krailling" in Grundzügen bekannt. Der Kombinierte Verkehr ist ein Rückgrat des Güterverkehrs. Im wirtschaftlich bedeutsamen Großraum München braucht es Verladeterminals."

Weiter führt die Antwort des Ministerium aus: "Das Staatsministerium kann die Bedenken der kommunalen und regionalen Mandatsträger gegen das konkrete Projekt in Krailling nachvollziehen. Die Auswahl von Zu- und Abfahrtsrouten und die Minimierung neuer Belastungen haben einen hohen Stellenwert. Gute Lösungen für Transportrouten können entscheidend sein für das Für und Wider des Projekts."

Ermutigung für den Investor

"Das Staatsministerium kann den Investor nur ermutigen, mit allen Beteiligten vor Ort intensive Gespräche zu führen, dort die Ziele des Vorhabens, den aktuellen Planungsstand und die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu erörtern und mögliche Abhilfemaßnahmen offen zu diskutieren," empfiehlt das bayerische Bau- und Verkehrsministerium abschließend.

Der Investor ist offensichtlich sowohl auf die betroffenen Kommunen als auch auf den Landkreis Starnberg zugegangen. Daher wussten diese von den Plänen und diskutierten diese hinter verschlossenen Türen. Das Versäumnis liegt in mangelndem Willen zur Öffentlichkeit.

Warum diese Verschleierung?

In einer gemeinsamen Pressemeldung vom 07. März 2023 fordern die Kraillinger CSU und die Kraillinger Grünen die öffentliche Behandlung und volle Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Sie nehmen Bezug auf bereits vorliegende städtebauliche Planungen der Gemeinde Krailling zum Tanklager. Der Gemeinderat Krailling habe bereits 2018 begleitend zu den Bestrebungen der Unterschutzstellung dieser Gebiete eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auf den Weg gebracht. Außerdem sei das Konzept eines Ökoenergieparks der Planungswille der Gemeinde.

Das deckt sich mit den Ausführungen der Gemeinde Krailling (UW berichtete). Bürgermeister Haux erklärt: "Wir sind seit 2018 mit den Eigentümern des Tanklagers zu Themen wie Wasserstoff- und E-Fuels-Produktion, Eisspeicher zur Wärmegewinnung und Fernwärme für Germering im Gespräch."

Es ist aber nichts passiert!

Im Umweltausschuss des Landkreis Starnberg am Montag, den 13.03.2023, erklärte Caroline Raubold, Geschäftsbereichsleiterin für Energie und Klimaschutz, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krailling 2018 einen Antrag zur Unterschutzstellung des Tanklagergeländes abgelehnt hat. Erst 2021 wurde der Antrag beschlossen. Seitdem ist wenig passiert!

Landrat Frey zum Thema: "Wir unterstützen die Gemeinde Krailling gerne fachlich, aber den Antrag auf Unterschutzstellung muss die Gemeinde Krailling schon selber bei der Regierung von Oberbayern stellen." Das über 10 Hektar große Schutzgebiet kann nur von der Regierung von Oberbayern unter Schutz gestellt werden und der Antrag muss von der Gemeinde Krailling entsprechend begründet werden.

Landrat Frey weiter: "Die Ausweisung eines Schutzgebietes kann hilfreich sein. Positive städtebauliche Entwicklungspläne sind aber wesentlich wirksamer. Maßnahmen, die ausschließlich dazu dienen, die Pläne des Investors in Richtung Container-Bahnhof zu blockieren, werden einer Prüfung nicht standhalten."

Diese Erkenntnis hat sich inzwischen auch im Kraillinger Gemeinderat durchgesetzt. Am 28. März wird in öffentlicher Sitzung beschlossen werden, ob die städtebaulichen Entwicklungspläne zu einem Bebauungsplan für das Tanklager-Gelände führen sollen. Mit dem Betreiber des Tanklagers ist man sich hinsichtlich des Ziels eines Ökoenergieparks grundsätzlich einig. Für den Betreiber hat sich aber mit dem Container-Umschlagplatz eine weitere Option ergeben.

Regierung von Oberbayern entscheidet

Die Regierung von Oberbayern erklärt zu den Plänen: "Der Regierung von Oberbayern sind Überlegungen für die Errichtung eines Containerterminals auf dem Gelände des Tanklagers Krailling bekannt. Bisher wurden der Regierung allerdings noch keine Planunterlagen vorgelegt."

Zur Zuständigkeit wird erläutert: "Bei einem Güterterminal würde es sich um eine Eisenbahnbetriebsanlage handeln, für deren Errichtung es einer eisenbahnrechtlichen Genehmigung bedarf. Im Falle eines nicht-bundeseigenen Unternehmens als Antragsteller ist die Regierung von Oberbayern zuständige Genehmigungsbehörde. Soweit ein Antrag gestellt würde, wäre in einem Planfeststellungsverfahren, in dem dann neben den Trägern öffentlicher Belange auch private Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme hätten, die Genehmigungsfähigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu prüfen."

Damit bringt die Regierung von Oberbayern die Zuständigkeit auf den Punkt. Es besteht die Gefahr, dass die Planung um das Tanklager-Gelände in Krailling über die Köpfe von Landkreis und Kommunen entschieden wird!

Zur Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass dem Bundesverkehrsministerium von den Tanklagerplänen nichts bekannt ist.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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Mögliche Bahnstrecke für ein Container-Terminal. Straße im Vordergrund ist der Zubringer zur Autobahn (Foto: Unser Würmtal)
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Verwunderlich ist die zurückhaltende Kommunikation zu den Plänen um das Tanḱlager in Krailling nicht. Bisher verheißen die Pläne wenig Gutes für die Region. Die Reaktivierung eines alten Gleisanschlusses in Richtung Stockdorf würde eine kilometerlange, breite Schneise durch den Kreuzlinger Forst nach sich ziehen. Die andere Option, die Güterzüge während des nächtlichen Unterbrechung des S-Bahnbetriebs unmittelbar an der Wohnbebauung von Germering vorbei fahren zu lassen, bringt die Bevölkerung dort um ihre Nachtruhe.

Nur Nachteile?

Bisher finden sich in der Tat, außer vielleicht kräftigen Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Krailling, wenige Pluspunkte in den Plänen eines Container-Bahnhofs auf dem Tanklager-Gelände. Allerdings fordern alle politischen Parteien seit Jahrzehnten, den LKW-Verkehr zugunsten der Bahn zu reduzieren. Das sieht auch das bayerische Verkehrsministerium so.

Das bayerische Bau- und Verkehrsministerium äußert sich wie folgt: "Dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr ist das Projekt "Umschlagbahnhof Krailling" in Grundzügen bekannt. Der Kombinierte Verkehr ist ein Rückgrat des Güterverkehrs. Im wirtschaftlich bedeutsamen Großraum München braucht es Verladeterminals."

Weiter führt die Antwort des Ministerium aus: "Das Staatsministerium kann die Bedenken der kommunalen und regionalen Mandatsträger gegen das konkrete Projekt in Krailling nachvollziehen. Die Auswahl von Zu- und Abfahrtsrouten und die Minimierung neuer Belastungen haben einen hohen Stellenwert. Gute Lösungen für Transportrouten können entscheidend sein für das Für und Wider des Projekts."

Ermutigung für den Investor

"Das Staatsministerium kann den Investor nur ermutigen, mit allen Beteiligten vor Ort intensive Gespräche zu führen, dort die Ziele des Vorhabens, den aktuellen Planungsstand und die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu erörtern und mögliche Abhilfemaßnahmen offen zu diskutieren," empfiehlt das bayerische Bau- und Verkehrsministerium abschließend.

Der Investor ist offensichtlich sowohl auf die betroffenen Kommunen als auch auf den Landkreis Starnberg zugegangen. Daher wussten diese von den Plänen und diskutierten diese hinter verschlossenen Türen. Das Versäumnis liegt in mangelndem Willen zur Öffentlichkeit.

Warum diese Verschleierung?

In einer gemeinsamen Pressemeldung vom 07. März 2023 fordern die Kraillinger CSU und die Kraillinger Grünen die öffentliche Behandlung und volle Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Sie nehmen Bezug auf bereits vorliegende städtebauliche Planungen der Gemeinde Krailling zum Tanklager. Der Gemeinderat Krailling habe bereits 2018 begleitend zu den Bestrebungen der Unterschutzstellung dieser Gebiete eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auf den Weg gebracht. Außerdem sei das Konzept eines Ökoenergieparks der Planungswille der Gemeinde.

Das deckt sich mit den Ausführungen der Gemeinde Krailling (UW berichtete). Bürgermeister Haux erklärt: "Wir sind seit 2018 mit den Eigentümern des Tanklagers zu Themen wie Wasserstoff- und E-Fuels-Produktion, Eisspeicher zur Wärmegewinnung und Fernwärme für Germering im Gespräch."

Es ist aber nichts passiert!

Im Umweltausschuss des Landkreis Starnberg am Montag, den 13.03.2023, erklärte Caroline Raubold, Geschäftsbereichsleiterin für Energie und Klimaschutz, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krailling 2018 einen Antrag zur Unterschutzstellung des Tanklagergeländes abgelehnt hat. Erst 2021 wurde der Antrag beschlossen. Seitdem ist wenig passiert!

Landrat Frey zum Thema: "Wir unterstützen die Gemeinde Krailling gerne fachlich, aber den Antrag auf Unterschutzstellung muss die Gemeinde Krailling schon selber bei der Regierung von Oberbayern stellen." Das über 10 Hektar große Schutzgebiet kann nur von der Regierung von Oberbayern unter Schutz gestellt werden und der Antrag muss von der Gemeinde Krailling entsprechend begründet werden.

Landrat Frey weiter: "Die Ausweisung eines Schutzgebietes kann hilfreich sein. Positive städtebauliche Entwicklungspläne sind aber wesentlich wirksamer. Maßnahmen, die ausschließlich dazu dienen, die Pläne des Investors in Richtung Container-Bahnhof zu blockieren, werden einer Prüfung nicht standhalten."

Diese Erkenntnis hat sich inzwischen auch im Kraillinger Gemeinderat durchgesetzt. Am 28. März wird in öffentlicher Sitzung beschlossen werden, ob die städtebaulichen Entwicklungspläne zu einem Bebauungsplan für das Tanklager-Gelände führen sollen. Mit dem Betreiber des Tanklagers ist man sich hinsichtlich des Ziels eines Ökoenergieparks grundsätzlich einig. Für den Betreiber hat sich aber mit dem Container-Umschlagplatz eine weitere Option ergeben.

Regierung von Oberbayern entscheidet

Die Regierung von Oberbayern erklärt zu den Plänen: "Der Regierung von Oberbayern sind Überlegungen für die Errichtung eines Containerterminals auf dem Gelände des Tanklagers Krailling bekannt. Bisher wurden der Regierung allerdings noch keine Planunterlagen vorgelegt."

Zur Zuständigkeit wird erläutert: "Bei einem Güterterminal würde es sich um eine Eisenbahnbetriebsanlage handeln, für deren Errichtung es einer eisenbahnrechtlichen Genehmigung bedarf. Im Falle eines nicht-bundeseigenen Unternehmens als Antragsteller ist die Regierung von Oberbayern zuständige Genehmigungsbehörde. Soweit ein Antrag gestellt würde, wäre in einem Planfeststellungsverfahren, in dem dann neben den Trägern öffentlicher Belange auch private Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme hätten, die Genehmigungsfähigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu prüfen."

Damit bringt die Regierung von Oberbayern die Zuständigkeit auf den Punkt. Es besteht die Gefahr, dass die Planung um das Tanklager-Gelände in Krailling über die Köpfe von Landkreis und Kommunen entschieden wird!

Zur Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass dem Bundesverkehrsministerium von den Tanklagerplänen nichts bekannt ist.

Redaktion Unser Würmtal / jh

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