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Bäume in der Isar machen das Befahren gefährlich und teils unmöglich. (Foto: Landkreis München)
Bäume in der Isar machen das Befahren gefährlich und teils unmöglich. (Foto: Landkreis München)

Warnung vor Bootsfahrten auf der Isar

Warnung vor Bootsfahrten auf der Isar im Bereich Schäftlarn - quer liegende Bäume machen ein Passieren unmöglich

Auf dem Streckenabschnitt der Isar zwischen dem Kloster Schäftlarn und Straßlach-Dingharting/Höhe Floßrutsche liegen mehrere durch das gestrige Unwetter umgestürzte Bäume in der Isar, die ein Passieren für Bootsfahrer unmöglich machen. Manche Bäume liegen auch knapp unter der Wasseroberfläche und sind vom Boot aus nur schwer auszumachen. Vom Befahren der Isar wird daher dringend abgeraten!

Die Isar ist ein Wildfluss, beim Bootfahren kann es daher zu schweren Unfällen kommen, besonders wenn nach Unwettern Gefahren durch umgekippte Bäume drohen.

Bitte Regeln der Bootsfahrverordnung beachten

Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet und diese im Januar 2020 in einer Bootsfahrverordnung bekannt gemacht.

In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.

Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.

Quelle: Landkreis München

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Bäume in der Isar machen das Befahren gefährlich und teils unmöglich. (Foto: Landkreis München)
Bäume in der Isar machen das Befahren gefährlich und teils unmöglich. (Foto: Landkreis München)

Warnung vor Bootsfahrten auf der Isar

Warnung vor Bootsfahrten auf der Isar im Bereich Schäftlarn - quer liegende Bäume machen ein Passieren unmöglich

Schreinerei Reinnisch

Auf dem Streckenabschnitt der Isar zwischen dem Kloster Schäftlarn und Straßlach-Dingharting/Höhe Floßrutsche liegen mehrere durch das gestrige Unwetter umgestürzte Bäume in der Isar, die ein Passieren für Bootsfahrer unmöglich machen. Manche Bäume liegen auch knapp unter der Wasseroberfläche und sind vom Boot aus nur schwer auszumachen. Vom Befahren der Isar wird daher dringend abgeraten!

Die Isar ist ein Wildfluss, beim Bootfahren kann es daher zu schweren Unfällen kommen, besonders wenn nach Unwettern Gefahren durch umgekippte Bäume drohen.

Bitte Regeln der Bootsfahrverordnung beachten

Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet und diese im Januar 2020 in einer Bootsfahrverordnung bekannt gemacht.

In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.

Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.

Quelle: Landkreis München

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