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Neuried | | von Polizeipräsidium München

Beleidigung und versuchte Körperverletzung in Neuried

Am Samstag, 31.10.2020, gegen 5:45 Uhr, befand sich ein 20-jähriger Münchner in der Forstenrieder Straße und warf im angetrunkenen Zustand Warnbaken einer Baustelle um. Danach begab er sich in die Verkaufsräume eines nahe gelegenen Geschäfts. Eine Angestellte des Geschäfts sprach ihn auf das Verhalten mit den Warnbaken an. Er entgegnete mit Beleidigungen und fremdenfeindlichen Äußerungen.

Daraufhin wurde der der Mann aufgefordert, das Geschäft zu verlassen. Auch, weil er im Geschäft keine Mund-Nasen-Bedeckung auf hatte. Der 20-Jährige fing allerdings einen Streit mit einer anwesenden Kundin an und stieß diese noch gegen eine Glasscheibe der Auslage. Eine weitere Kundin schaffte es, den 20-Jährigen bis zum Eintreffen der zwischenzeitlich alarmierten Polizei zu beruhigen.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen er wieder entlassen.

Das Kommissariat 44 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Quelle: Polizeipräsidium München

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Am Samstag, 31.10.2020, gegen 5:45 Uhr, befand sich ein 20-jähriger Münchner in der Forstenrieder Straße und warf im angetrunkenen Zustand Warnbaken einer Baustelle um. Danach begab er sich in die Verkaufsräume eines nahe gelegenen Geschäfts. Eine Angestellte des Geschäfts sprach ihn auf das Verhalten mit den Warnbaken an. Er entgegnete mit Beleidigungen und fremdenfeindlichen Äußerungen.

Daraufhin wurde der der Mann aufgefordert, das Geschäft zu verlassen. Auch, weil er im Geschäft keine Mund-Nasen-Bedeckung auf hatte. Der 20-Jährige fing allerdings einen Streit mit einer anwesenden Kundin an und stieß diese noch gegen eine Glasscheibe der Auslage. Eine weitere Kundin schaffte es, den 20-Jährigen bis zum Eintreffen der zwischenzeitlich alarmierten Polizei zu beruhigen.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, versuchter Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen er wieder entlassen.

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