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Gauting | | von Polizei Gauting

Fahrradstreife überwacht illegale Mountainbiketrails

Die Gautinger Polizei führte heute mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Kontrollen an illegalen Mountainbiketrails durch

Nachdem der Starnberger Landrat Stefan Frey in der letzten Woche darauf hingewiesen hatte, dass es verboten ist zwischen Gauting und Starnberg auf den bereits angelegten Trails durch den Wald mit dem Mountainbike zu fahren, führte die Gautinger Polizei heute mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei entsprechende Kontrollen durch. Auf das Verbot wird durch mehrere Banner an neuralgischen Punkten der Trails hingewiesen.

Fahrstreife der Gautinger Polizei im Einsatz (Foto: Polizei Gauting)
Fahrstreife der Gautinger Polizei im Einsatz (Foto: Polizei Gauting)

Die Polizisten mussten bei der heutigen ersten Kontrollaktion, bei der sie uniformiert mit den E-Bikes der Gautinger Inspektion (siehe Foto) in dem besagten Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) an der Würm unterwegs waren, keine Verwarnungen aussprechen. Zwar konnten einige Mountainbikefahrer auf befestigten Wegen angetroffen werden, jedoch abseits der öffentlichen Wege keine Downhillfahrer festgestellt werden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass schon allein das bloße Befahren eines Trails gem. Art 57 IV Bayerisches Naturschutzgesetz mit 55 Euro Geldbuße geahndet werden kann, da es sich laut Gesetzestext dabei um Flächen in der freien Natur handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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Fahrstreife der Gautinger Polizei im Einsatz (Foto: Polizei Gauting)
Fahrstreife der Gautinger Polizei im Einsatz (Foto: Polizei Gauting)

Die Polizisten mussten bei der heutigen ersten Kontrollaktion, bei der sie uniformiert mit den E-Bikes der Gautinger Inspektion (siehe Foto) in dem besagten Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) an der Würm unterwegs waren, keine Verwarnungen aussprechen. Zwar konnten einige Mountainbikefahrer auf befestigten Wegen angetroffen werden, jedoch abseits der öffentlichen Wege keine Downhillfahrer festgestellt werden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass schon allein das bloße Befahren eines Trails gem. Art 57 IV Bayerisches Naturschutzgesetz mit 55 Euro Geldbuße geahndet werden kann, da es sich laut Gesetzestext dabei um Flächen in der freien Natur handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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