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Gräfelfing/Krailling | | von Polizei Planegg

Fahrten ohne Versicherungsschutz

Polizei Planegg stellt in Gräfelfing und Krailling zwei Fahrten mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen fest

Am Samstag, den 09.03.2024, gegen 15:15 Uhr, wurde durch eine Streife der PI 46 im Mitterweg in Krailling ein Kleinkraftrad festgestellt, das mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt wurde.

Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle konnte der Fahrer, ein 50-jährige Planegger, keinen Versicherungsschutz nachweisen.

Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Bereits am Freitag, den 08.03.2024, gegen 22:00 Uhr, wurde eine Streifenbesatzung in Gräfelfing auf einen E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen aufmerksam. Weder der Fahrer, ein 15-jähriger Münchner, noch die 35-jährige Halterin des Fahrzeuges, konnten einen Versicherungsschutz nachweisen. Sowohl gegen den Führer, als auch gegen die Halterin des E-Scooters wurde wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz Anzeige erstattet.

Die Weiterfahrt wurde in allen Fällen unterbunden.

Die Polizei weist an dieser Stelle daraufhin, dass seit dem 01. März alte Versicherungen ausgelaufen sind und Versicherungen, u.a. für E-Scooter und Kleinkrafträder, erneuert und neue Versicherungskennzeichen angebracht werden müssen.

Quelle: Polizeiinspektion Planegg

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Am Samstag, den 09.03.2024, gegen 15:15 Uhr, wurde durch eine Streife der PI 46 im Mitterweg in Krailling ein Kleinkraftrad festgestellt, das mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt wurde.

Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle konnte der Fahrer, ein 50-jährige Planegger, keinen Versicherungsschutz nachweisen.

Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Bereits am Freitag, den 08.03.2024, gegen 22:00 Uhr, wurde eine Streifenbesatzung in Gräfelfing auf einen E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen aufmerksam. Weder der Fahrer, ein 15-jähriger Münchner, noch die 35-jährige Halterin des Fahrzeuges, konnten einen Versicherungsschutz nachweisen. Sowohl gegen den Führer, als auch gegen die Halterin des E-Scooters wurde wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz Anzeige erstattet.

Die Weiterfahrt wurde in allen Fällen unterbunden.

Die Polizei weist an dieser Stelle daraufhin, dass seit dem 01. März alte Versicherungen ausgelaufen sind und Versicherungen, u.a. für E-Scooter und Kleinkrafträder, erneuert und neue Versicherungskennzeichen angebracht werden müssen.

Quelle: Polizeiinspektion Planegg

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