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Gauting | | von Polizei Gauting

Gautingerin beobachtet Fahrraddiebstahl

Die Gautinger Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugenim Wald verboten ist

Die Gautinger Polizei möchte sich heute mit einem Hinweis an Besucher der umliegenden Waldgebiete in Ihrem Zuständigkeitsbereich wenden, die mit dem Pkw anreisen, um anschließend dort spazieren zu gehen bzw. um die derzeit äußerst günstigen Bedingungen zum Pilze sammeln auszunützen.

Verkehrszeichen 260 (Foto: Polizei Gauting)
Verkehrszeichen 260 (Foto: Polizei Gauting)

An der Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fahrt und das Parken mit Kraftfahrzeugen aller Art in den Wald, gemäß dem Verkehrszeichen 260 (siehe Foto) der StVO, verboten ist. Da das Besucheraufkommen an einigen Stellen vor allem an den Wochenenden in letzter Zeit deutlich zugenommen hat, häufen sich Beschwerden von Waldbesitzern, dass die Zufahrt von Lkw-Holzgespannen oder von schwerem Gerät wie Holzvollerntern (sog. Harvester) durch geparkte Pkw´s entweder gar nicht oder nur schwer möglich seien.

Die Gautinger Polizei ist daher angehalten, hinter dem Zeichen 260 stehende verbotswidrig abgestellte Pkw´s zu verwarnen, was ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge hat. Die Höhe des Bußgeldes wurde im Jahr 2020 von 30 Euro auf 55 Euro erhöht und ist sicherlich dazu geeignet, dass der Sonntagspaziergang oder das erfolgreiche „Schwammerlsammeln“ einen sehr faden Beigeschmack bekommt, was auf jeden Fall vermeidbar ist.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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Die Gautinger Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugenim Wald verboten ist

Die Gautinger Polizei möchte sich heute mit einem Hinweis an Besucher der umliegenden Waldgebiete in Ihrem Zuständigkeitsbereich wenden, die mit dem Pkw anreisen, um anschließend dort spazieren zu gehen bzw. um die derzeit äußerst günstigen Bedingungen zum Pilze sammeln auszunützen.

Verkehrszeichen 260 (Foto: Polizei Gauting)
Verkehrszeichen 260 (Foto: Polizei Gauting)

An der Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fahrt und das Parken mit Kraftfahrzeugen aller Art in den Wald, gemäß dem Verkehrszeichen 260 (siehe Foto) der StVO, verboten ist. Da das Besucheraufkommen an einigen Stellen vor allem an den Wochenenden in letzter Zeit deutlich zugenommen hat, häufen sich Beschwerden von Waldbesitzern, dass die Zufahrt von Lkw-Holzgespannen oder von schwerem Gerät wie Holzvollerntern (sog. Harvester) durch geparkte Pkw´s entweder gar nicht oder nur schwer möglich seien.

Die Gautinger Polizei ist daher angehalten, hinter dem Zeichen 260 stehende verbotswidrig abgestellte Pkw´s zu verwarnen, was ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge hat. Die Höhe des Bußgeldes wurde im Jahr 2020 von 30 Euro auf 55 Euro erhöht und ist sicherlich dazu geeignet, dass der Sonntagspaziergang oder das erfolgreiche „Schwammerlsammeln“ einen sehr faden Beigeschmack bekommt, was auf jeden Fall vermeidbar ist.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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