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Gauting | | von Polizei Gauting

Post aus Südafrika

Ein 84-jähriger Rentner aus Unterbrunn meldete jüngst bei der Gautinger Polizei, dass er einen verdächtigen Brief aus Südafrika erhalten habe.

In dem in englischer Sprache verfassten Brief hieß es, dass eine namensgleiche Person bei einem Unfall in Afrika gestorben wäre und diese Person ein Vermögen in Höhe von mehreren Millionen Dollar hinterlassen hätte. Aufgrund der Namensgleichheit käme der Rentner aus Unterbrunn als Erbe infrage. Die Briefschreiberin namens Patrizia Ubekata gab an, sie würde alles Erforderliche regeln und der Rentner bekäme dafür letztendlich 40% des hinterlassenen Vermögens.

Dem Brief konnten zwar keine konkreten Geldforderungen für Gebühren, etc. entnommen werden, zumal der Rentner glückicherweise bislang keinen Kontakt mit der Briefeschreiberin über eine angegebene südafrikanische Tel.-Nr. bzw. E-Mail-Adresse aufgenommen hatte und somit bis dato auch keinerlei Zahlung geleistet hatte.

Dennoch ist aufgrund des bereits polizeilich bekannten „modus operandi“ von einer angelblichen Namensgleichheit des Erbens davon auszugehen, dass bei einer etwaigen Kontaktaufnahme eine derartige Gebührenforderung umgehend erhoben worden wäre.

Präventionstipp

Bei etwaigen Briefen über vermeintliche Erbschaften im Ausland aufgrund angeblicher Namensgleichheit mit dem Erblasser wird analog wie bei vermeintlichen Gewinnmitteilungen von jeglicher Kontaktaufnahme mit den Verfassern derartiger Briefe via Telefon, E-Mail oder Whatsapp dringend abgeraten.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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In dem in englischer Sprache verfassten Brief hieß es, dass eine namensgleiche Person bei einem Unfall in Afrika gestorben wäre und diese Person ein Vermögen in Höhe von mehreren Millionen Dollar hinterlassen hätte. Aufgrund der Namensgleichheit käme der Rentner aus Unterbrunn als Erbe infrage. Die Briefschreiberin namens Patrizia Ubekata gab an, sie würde alles Erforderliche regeln und der Rentner bekäme dafür letztendlich 40% des hinterlassenen Vermögens.

Dem Brief konnten zwar keine konkreten Geldforderungen für Gebühren, etc. entnommen werden, zumal der Rentner glückicherweise bislang keinen Kontakt mit der Briefeschreiberin über eine angegebene südafrikanische Tel.-Nr. bzw. E-Mail-Adresse aufgenommen hatte und somit bis dato auch keinerlei Zahlung geleistet hatte.

Dennoch ist aufgrund des bereits polizeilich bekannten „modus operandi“ von einer angelblichen Namensgleichheit des Erbens davon auszugehen, dass bei einer etwaigen Kontaktaufnahme eine derartige Gebührenforderung umgehend erhoben worden wäre.

Präventionstipp

Bei etwaigen Briefen über vermeintliche Erbschaften im Ausland aufgrund angeblicher Namensgleichheit mit dem Erblasser wird analog wie bei vermeintlichen Gewinnmitteilungen von jeglicher Kontaktaufnahme mit den Verfassern derartiger Briefe via Telefon, E-Mail oder Whatsapp dringend abgeraten.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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