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Gauting | | von Polizei Gauting

„Stark individualisierte Fahrzeuge“ beanstandet

Die Polizeiinspektion Gauting führte am vergangenen spätsommerlichen Wochenende sowohl am Samstag als auch am Sonntag Standkontrollen auf der Starnberger Straße und in Gauting durch. Insgesamt wurden an beiden Tagen 55 Fahrzeuge kontrolliert.

Obwohl der Schwerpunkt der Kontrollaktion eigentlich auf Motorrädern lag, deren Saison sich witterungsbedingt sich langsam dem Ende neigt, wurden interessanterweise fast genauso viele getunte Pkw´s, ausnahmslos sog. „stark individualisierte Fahrzeuge“ wie Motorräder beanstandet. So wurde beispielsweise gegen den 35-jährigen Fahrer eines Audi S3 aus Wessobrunn ein Bußgeldverfahren wegen einer nicht zulässigen US-Beleuchtung sowie dunkel lasierter Rückleuchten und nicht eingetragener Felgen eingeleitet.

Gleich an Ort und Stelle sichergestellt wurde der BMW, 323i eines 25-jährigen Kellners aus Krailling, dessen Auspuffanlage mittels einer Bohrmaschine manipuliert worden war, da zudem die Hinterreifen aufgrund deutlich erkennbarer Schleifspuren an der Karosserie schliffen und die Beleuchtungseinrichtung mangelhaft war, wird sich das Fahrzeug heute ein Gutachter auf Kosten des Halters näher anschauen.

Bei einem Golf R 32 und einem BMW 335i wurden Bußgeldverfahren wegen einer verbotenen Beleuchtungseinrichtung bzw. eines nicht vorhandenen Kennzeichens eingeleitet.

Bei den Haltern von insgesamt sechs Motorrädern gab es Grund zu Beanstandungen u.a. wegen unzureichender Beleuchtungseinrichtungen und der Entfernung von sog. „Dezibel Eatern“ aus den Auspuffrohren , welche die Lautstärke der Maschinen maßgeblich dämpfen und somit den Sound der Zweiräder nicht unerheblich beeinflussen.

Quelle: Polizei Gauting

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Gleich an Ort und Stelle sichergestellt wurde der BMW, 323i eines 25-jährigen Kellners aus Krailling, dessen Auspuffanlage mittels einer Bohrmaschine manipuliert worden war, da zudem die Hinterreifen aufgrund deutlich erkennbarer Schleifspuren an der Karosserie schliffen und die Beleuchtungseinrichtung mangelhaft war, wird sich das Fahrzeug heute ein Gutachter auf Kosten des Halters näher anschauen.

Bei einem Golf R 32 und einem BMW 335i wurden Bußgeldverfahren wegen einer verbotenen Beleuchtungseinrichtung bzw. eines nicht vorhandenen Kennzeichens eingeleitet.

Bei den Haltern von insgesamt sechs Motorrädern gab es Grund zu Beanstandungen u.a. wegen unzureichender Beleuchtungseinrichtungen und der Entfernung von sog. „Dezibel Eatern“ aus den Auspuffrohren , welche die Lautstärke der Maschinen maßgeblich dämpfen und somit den Sound der Zweiräder nicht unerheblich beeinflussen.

Quelle: Polizei Gauting

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