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Neuried | | von Polizeipräsidium München

Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern bei Neuried

Bei einem Überholvorgang an der Staatsstraße 2065 bei Neuried erlitt eine 72-Jährige schwere Kopfverletzungen

Am Dienstag, 12.09.2023, gegen 17:00 Uhr, fuhr eine 72-Jährige mit Wohnsitz in München mit einem Fahrrad auf der Staatsstraße 2065 in Richtung Neuried. Zur selben Zeit fuhr ein 51-Jähriger mit Wohnsitz im Landkreis Starnberg ebenfalls mit einem Fahrrad auf der Staatsstraße 2065 in Richtung Neuried und befand sich hinter der 72-Jährigen.

Als der 51-Jährige die 72-Jährige überholen wollte, scherte diese nach links aus, so dass es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden kam und beide stürzten. Dabei verletzte sich die 72-Jährige, die keinen Fahrradhelm trug, schwer im Kopfbereich und musste vom Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der 51- Jährige verletzte sich leicht und kam ebenfalls zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Münchner Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Hinweis der Münchner Verkehrspolizei

Durch das Tragen von Fahrradhelmen können Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden. Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei grundsätzlich allen Fahrradfahrenden entsprechende Helme zu tragen.

Quelle: Polizeipräsidium München

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Als der 51-Jährige die 72-Jährige überholen wollte, scherte diese nach links aus, so dass es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden kam und beide stürzten. Dabei verletzte sich die 72-Jährige, die keinen Fahrradhelm trug, schwer im Kopfbereich und musste vom Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der 51- Jährige verletzte sich leicht und kam ebenfalls zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Münchner Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Hinweis der Münchner Verkehrspolizei

Durch das Tragen von Fahrradhelmen können Kopfverletzungen oft vermieden oder zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden. Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei grundsätzlich allen Fahrradfahrenden entsprechende Helme zu tragen.

Quelle: Polizeipräsidium München

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