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Krailling | | von Polizeipräsidium München

Verstoß gegen die Infektionsschutzregeln

Am Freitag, 04.12.2020, gegen 18.00 Uhr, teilten Anwohner der Polizei mit, dass sich eine größere Gruppe Jugendlicher im Bereich Krälerstraße in Krailling aufhalten würden. Durch die Polizei konnten vor Ort 18 Personen festgestellt werden.

Ein Teil der Personen war stark alkoholisiert. Da sich keiner der dort angetroffenen Personen an die geltenden Infektionsschutzregeln hielt, wurden alle angezeigt. Gegen alle wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Ein 18-jähriger Münchner kam der mehrmaligen Aufforderung, den Platz zu verlassen, nicht nach, weshalb er zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen werden musste. Der Gewahrsam wurde richterlich bestätigt. Gegen Mitternacht wurde der 18-Jährige aus dem Polizeigewahrsam entlassen und an die Eltern übergeben.

Ein weiterer 18-jähriger Münchner aus dieser Gruppe wurde im weiteren Verlauf des Abends wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt. Die weitere Sachbearbeitung in diesem Fall wird durch die Münchner Verkehrspolizei geführt.

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Verstoß gegen die Infektionsschutzregeln

Am Freitag, 04.12.2020, gegen 18.00 Uhr, teilten Anwohner der Polizei mit, dass sich eine größere Gruppe Jugendlicher im Bereich Krälerstraße in Krailling aufhalten würden. Durch die Polizei konnten vor Ort 18 Personen festgestellt werden.

Ein Teil der Personen war stark alkoholisiert. Da sich keiner der dort angetroffenen Personen an die geltenden Infektionsschutzregeln hielt, wurden alle angezeigt. Gegen alle wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Ein 18-jähriger Münchner kam der mehrmaligen Aufforderung, den Platz zu verlassen, nicht nach, weshalb er zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen werden musste. Der Gewahrsam wurde richterlich bestätigt. Gegen Mitternacht wurde der 18-Jährige aus dem Polizeigewahrsam entlassen und an die Eltern übergeben.

Ein weiterer 18-jähriger Münchner aus dieser Gruppe wurde im weiteren Verlauf des Abends wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt. Die weitere Sachbearbeitung in diesem Fall wird durch die Münchner Verkehrspolizei geführt.

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