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Gauting | | von Polizei Gauting

Wegen Zigaretten Mitbewohner gewürgt

Heute früh kam es in einer Wohnung in der Ammerseestraße zu einem heftigen Vorfall. In der besagten Wohnung sind ein 63-Jähriger und ein 65-Jähriger Mann untergebracht. Um 06.00 Uhr kam es zwischen den beiden Männern zu einem Streit wegen einer Schachtel Zigaretten.

Im Laufe des Streits würgte der jüngere Mann seinen zwei Jahre älteren Mitbewohner zunächst mit beiden Händen am Hals, ehe er ihm mit einer Wodkaflasche auf den Kopf schlug und ihn anschließend noch mit beiden Fäusten ins Gesicht schlug. Er forderte von dem 65-Jährigen dabei lautstark die Herausgabe der Zigaretten, welche ihm dieser dann auch übergab.

Der körperlich unterlegene Mann erlitt durch die Schläge massive Hämatome im Gesicht. Er flüchtete nach dieser massiven Attacke aus der Wohnung und verständigte die Gautinger Polizei. Aufgrund des vorliegenden Verletzungsbildes, das auch massive Würgemale am Hals aufweist, musste er im Anschluss vom Rettungsdienst in die Notaufnahme des Starnberger Krankenhauses eingeliefert werden.

Sein Mitbewohner konnte von den eingetroffenen Streifenbeamten noch in der Wohnung festgenommen werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste er sich zunächst in der Gautinger Inspektion einer Blutentnahme unterziehen.

Darüber hinaus muss der einschlägig vorbestrafte Mann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München II bis zu seiner morgigen Vorführung wegen gefährlicher Körperverletzung beim Ermittlungsrichter in München in der Arrestzelle der Gautinger Wache bleiben.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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Der körperlich unterlegene Mann erlitt durch die Schläge massive Hämatome im Gesicht. Er flüchtete nach dieser massiven Attacke aus der Wohnung und verständigte die Gautinger Polizei. Aufgrund des vorliegenden Verletzungsbildes, das auch massive Würgemale am Hals aufweist, musste er im Anschluss vom Rettungsdienst in die Notaufnahme des Starnberger Krankenhauses eingeliefert werden.

Sein Mitbewohner konnte von den eingetroffenen Streifenbeamten noch in der Wohnung festgenommen werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste er sich zunächst in der Gautinger Inspektion einer Blutentnahme unterziehen.

Darüber hinaus muss der einschlägig vorbestrafte Mann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München II bis zu seiner morgigen Vorführung wegen gefährlicher Körperverletzung beim Ermittlungsrichter in München in der Arrestzelle der Gautinger Wache bleiben.

Quelle: Polizeiinspektion Gauting

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